Wahlunterlagen versenden
Moin zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und bitte um Nachsicht für die vielleicht dumme Frage: Die Langzeitabwesenden müssen wir als Wahlvorstand doch zweimal anschreiben, oder? Einmal für das Wahlausschreiben und einmal für die Briefwahlunterlagen.
Ich bin deswegen irritiert, weil im Wahlhelfer bei den einzelnen Fristen steht, zu den zu versendenden Briefwahlunterlagen gehöre auch das Wahlausschreiben. Muss das denn zweimal versendet werden? Einmal solo zur Information, dass die Wahl eingeleitet ist und einmal gemeinsam mit Stimmzettel, Belehrung, Erklärung etc.pp.?
Gruß Enigmathika
Community-Antworten (1)
11.02.2022 um 16:29 Uhr
"§ 24 Abs. 1 WO:
(1) 1Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf ihr Verlangen
das Wahlausschreiben,
die Vorschlagslisten,
den Stimmzettel und den Wahlumschlag,
eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist, sowie
einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt,
auszuhändigen oder zu übersenden."
Also ja ... das Wahlausschreiben bekommen diejenigen 2 Mal.
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