Moin zusammen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch und bitte um Nachsicht für die vielleicht dumme Frage: Die Langzeitabwesenden müssen wir als Wahlvorstand doch zweimal anschreiben, oder? Einmal für das Wahlausschreiben und einmal für die Briefwahlunterlagen.

Ich bin deswegen irritiert, weil im Wahlhelfer bei den einzelnen Fristen steht, zu den zu versendenden Briefwahlunterlagen gehöre auch das Wahlausschreiben. Muss das denn zweimal versendet werden? Einmal solo zur Information, dass die Wahl eingeleitet ist und einmal gemeinsam mit Stimmzettel, Belehrung, Erklärung etc.pp.?

Gruß Enigmathika