Erstellt am 10.02.2022 um 16:02 Uhr von celestro
Bitte definiere: "vor Aushängung zurückgenommen".
Die Liste war bereits beim WV eingereicht und wurde dann zurückgenommen? Das ist rechtlich nicht möglich.
Siehe:
https://www.felser.de/arbeitsgerichtde/betriebsratswahl-rcknahme-der-vorschlagsliste/
oder wurde sie gar nicht erst eingereicht?
Erstellt am 10.02.2022 um 16:23 Uhr von ganther
oder hat der WV hier entschieden die Liste nicht zuzulassen
Erstellt am 10.02.2022 um 16:50 Uhr von Ratschlag
die Vorschlagsliste wurde eingereicht und vom Wahlvorstand geprüft und zugelassen.
Nach der oberen Antwort schaut es so aus, dass jetzt die Wahl einfach läuft. Wenn die Kandidaten dann bei der konstituierenden Sitzung sagen, dass sie die Wahl nicht annehmen bzw. zurücktreten, dann muss wieder neu gewählt werden ...:-(
Erstellt am 10.02.2022 um 17:17 Uhr von celestro
Das sagen die Kandidaten hoffentlich schon in dem 3 Tages-Zeitraum nach der Wahl und nicht erst bei der Sitzung. Aber möglich ist natürlich alles.
P.S. Ich würde aber sagen ... es kommt auf den Zeitpunkt an. Sagen die MA der einen Liste "ich nehme die Wahl nicht an" ... §11 BetrVG. Konstituiert sich der BR und danach treten die MA der einen Liste vom Amt zurück ... §13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG.
Erstellt am 11.02.2022 um 07:18 Uhr von Erbsenzähler
@Ratschlag Hier ein kleiner Hinweis: Haben alle Kandidaten der Liste zugestimmt, dass die Liste zurückgezogen wird? Wenn nur der Listenvertreter dieses geäußert hat ist der Rückzug der Liste nicht möglich.