Ich habe an euch Kollegen 2 Fragen .
Verstehe Ich es richtig das er Wahlvorstand ab aushängung des Wahlausschreibens die Wahlvorschlaglisten entgegennehmen darf ?
Die 2 Frage ist hat jemand der auf der Wahlvorschlagsliste ist nach einreichen der Liste 6 Monate Kündigungsschutz oder erst nach Aushängung der Liste?