Erstellt am 05.01.2010 um 14:28 Uhr von Zähne
Hallo karlk,
nach Erlass des Wahlausschreibens sind Vorschlagslisten innerhalb einer Frist von 2 Wochen beim Wahlvorstand einzureichen.
Bei Wahlbewerbern beginnt der Kündigungsschutz mit der Aufstellung des Wahlvorschlages und endet sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Ein Wahlvorschlag ist dann aufgestellt, wenn die Kandidaten aufgestellt worden sind und die erforderlichen Stützunterschriften erhalten haben.
Erstellt am 06.01.2010 um 10:16 Uhr von Rotzlöffel
Aber Achtung!
Als "fieser" AG, kann ich Arbeitsverträge befristet beschäftigter AN, die im WV tätig sind od. für den BR kandidieren, auslaufen lassen. Dafür muss ich ihn nicht vorher kündigen.
Wenn ich als AG Glück habe, läuft nämlich die Befristung des betreffenden Mitarb. genau während der Wahl ab od. kurz nachdem dieser evtl. in den BR gewählt wurde.