Erstellt am 09.02.2022 um 08:44 Uhr von Kjarrigan
Dann nimmt man halt A3 :)
Eigentlich hat der Gesetzgeber ja dafür Listenwahl vorgesehen, dann würde sich auch die Anzahl der aufzuführenden Wahlmöglichkeiten deutlich reduzieren.
Eine 2 Seite halte ich für suboptimal, da könnten sich die Kandidaten auf der 2 Seite sich benachteiligt fühlen. Man müsste dann also unten auf Seite sehr deutlich machen das es weitere Kandidaten auf einer weiteren Seite gibt und die beiden Seiten auch ordentlich verbinden, damit die 2 Seite nicht verloren geht
Erstellt am 09.02.2022 um 08:46 Uhr von John_
Es haben sich bei euch 30 Leute gefunden die Kandidieren wollen aber keiner wollte eine eigene Liste machen?
Wichtig ist, dass der Stimmzettel so gefaltet werden kann, dass man die Stimmabgabe nicht erkennen kann. Also auf keinen Fall beidseitig bedrucken. Zwei Seiten sollten meiner Meinung nach möglich sein. Die dann aber schon allein aus praktischen Gründen zusammengetackert sein müssen.
Erstellt am 09.02.2022 um 09:41 Uhr von Enigmathika
@John_ Vielleicht haben sich ja tatsächlich 30 von 99 Wahlberechtigten für die Wahl aufstellen lassen. ;-)
Erstellt am 09.02.2022 um 09:45 Uhr von rtjum
bei den "normalen" Wahlen gibt es doch auch 2m lange Wahlzettel also kann man die irgendwo kaufen.
auf keinen Fall zweiseitig!!
Erstellt am 09.02.2022 um 09:59 Uhr von John_
@Enigmathika ein Betrieb in dem sich 30 % der Belegschaft im BR engagieren wollen ist ja direkt beneidenswert. :)
In der Praxis höre ich aber meistens davon, dass WV (weshalb auch immer) die Mehrheitswahl bevorzugen und deshalb die Wahl in diese Richtung "lenken".
@rtjum gibts dazu eine Rechtsprechung? Die WO fordert nur das die Stimmzettel die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben.
Erstellt am 09.02.2022 um 10:06 Uhr von R.Staunlich
Während der Gesetzgeber bei der Listenwahl vorgeschrieben hat, dass die Bewerberlisten untereinander aufzuführen sind, fehlt eine solche Regelung bei der Personenwahl. Damit sollten auch andere Anordnungen möglich sein, so lange die Reihenfolge eingehalten wird. Insofern dürfte auch mehrseitig möglich sein. Ich würde allerdings eher mehrere Stimmzettel die alle nur auf der Vorderseite beschriftet sind zusammentackern, als die Rückseite zu benutzen. Die Gefahr dass im Falle einer Anfechtung erfolgreich damit argumentiert werden könnte, dass die Rückseite übersehen wurde, wäre mir zu groß.
Erstellt am 09.02.2022 um 10:27 Uhr von rtjum
"@rtjum gibts dazu eine Rechtsprechung? "
keine Ahnung, aber ich würde nie eine Rückseite machen, wie soll das dann gefaltet werden damit sichergestellt ist, dass der Wählerwille nicht erkennbar ist beim einwerfen in die Wahlurne.
Erstellt am 09.02.2022 um 10:50 Uhr von celestro
Angesichts von "Bahnen" bei Europawahlen, würde ich von "mehreren Seiten" ausdrücklich abraten.
Erstellt am 09.02.2022 um 11:01 Uhr von R.Staunlich
Das praktische Problem könnte sein, dass es kein Problem ist, die Bundesdruckerei dafür zu gewinnen, 60 Millionen solcher Stimmzettel zu drucken, während sich der örtliche Copyshop außerstande sieht, solche Stimmzettel anzufertigen und die umliegenden Druckereien bei 300 Stimmzetteln müde lächelnd ablehnen.
Sollte es sich um das einstufige vereinfachte Wahlverfahren handeln, dürfte es sogar ausgeschlossen sein, Stimmzettel in solch einem Format anzufertigen.
Erstellt am 09.02.2022 um 11:45 Uhr von celestro
"Sollte es sich um das einstufige vereinfachte Wahlverfahren handeln, dürfte es sogar ausgeschlossen sein, Stimmzettel in solch einem Format anzufertigen."
Wieso das denn? *wunder*
Davon abgesehen ... ich halte nicht viel davon, Probleme zu "beschwören". Nachfragen ... und dann kann man auf dieser Grundlage diskutieren. Würde mich eher wundern, wenn ein Copyshop nur DIN konforme Zettel machen könnte.
Erstellt am 09.02.2022 um 13:10 Uhr von Bertmann
Hallo. Erstmal Danke für die zahlreichen Antworten. Wir haben ca. 250 Mitarbeiter im Betrieb, von denen jetzt 35 kandidieren, letztes Mal waren es 27. Das ging aber noch auf eine Seite. Da unser Inhaber verkündet hat, den Laden voraussichtlich schließen zu wollen, sind noch einige dazu gekommen. Aber tatsächlich sind die Abteilungen bei uns eher in einem Konkurrenzkampf, so dass sich jeder einzeln beim Wahlausschuss gemeldet hat.
Erstellt am 09.02.2022 um 13:18 Uhr von Bertmann
Wie gesagt, mir wäre alles auf einer Seite natürlich am Liebsten. Die anderen Beiden im WV wollen aber zwei Seiten drucken und die aneinander tackern. Ich suche jetzt schon seit Stunden nach Gesetzestexten, finde aber keine Aussage dazu, ob es auf einer Seite sein muss. Dementsprechend werde ich wohl auch 100 Seiten tackern müssen, was mich nicht stört. Mich würde es deutlich mehr stören, wenn die Wahl dann anfechtbar wird. Wenn sich zum Beispiel drei oder mehr Personen, die dann nicht in den BR gewählt wurden, hinterher zusammen tun.
Erstellt am 09.02.2022 um 13:30 Uhr von celestro
Wenn ich lese „jeder hat sich einzeln beim Wahlausschuss gemeldet“, dürfte Eure Wahl vermutlich eh anfechtbar sein. Denn da wird scheinbar schon vorab völlig falsch gehandelt.
Erstellt am 09.02.2022 um 13:51 Uhr von IlkaB
Ein Copyshop (oder auch ihr selber?) könnte den Stimmzettel auf A3 Portrait drucken und dann auf 21 cm Breite (a4) schneiden.
Der Aufwand ist aber ungleich höher, als den gleichen Copyshop damit zu beauftragen, eine Vorlage aus 2 Blättern x-mal sortiert auszudrucken und das Kopiermonster die Drucke gleicht heften zu lassen.
Der Stimmzettel muss so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe innen ist (um Laschet-Nachahmer zu verhindern). Das schließt einen doppelseitigen Druck wohl aus.
Erstellt am 09.02.2022 um 13:57 Uhr von celestro
"Der Aufwand ist aber ungleich höher, als den gleichen Copyshop damit zu beauftragen, eine Vorlage aus 2 Blättern x-mal sortiert auszudrucken und das Kopiermonster die Drucke gleicht heften zu lassen."
Dazu 2 Gedanken ...
1.) Der AG hat die Kosten der Wahl zu tragen.
2.) Es ist psychologisch wohl unstrittig, das Kandidaten weiter hinten im Allgemeinen weniger Stimmen erhalten. Was dann mit Seite 2 passiert, will ich mir gar nicht ausmalen. Solange man nicht irgendwo findet "2 Seiten sind rechtlich unproblematisch", würde ich vom Eingehen des Risikos absolut abraten.
Erstellt am 09.02.2022 um 15:17 Uhr von Kjarrigan
Wieso war jeder einzelne Kandidat beim Wahlvorstand?
WAs hat er da gemacht? sich auf eine Liste eingetragen?
Es hat ja wohl kaum jeder einen eigenen Vorschlag nur mit sich selbst abgegeben
(damit man 35 Einzelkandidatenlisten hat. DAs würde mit der Anzahl Stützunterschriften auch nicht funktionieren (da jede Vorschlagsliste mind. 13 Stützern benötigt (5% von 250)
bei 35 * 13 = 455, soviele MA habt ihr ja nicht :)
Aber gut - ist die Entscheidung des Wahlvorstands - ihr macht die Anfechtung durch den AG eben leichter.
Mich wundert ja das es in einem 250 MA Betieb keinen einzigen A3 Drucker gibt aber ok
Dann eben ab zum copyshop und 250 Stimmzettel drucken . das kost nicht die Welt und ist vom AG zu tragen