betriebsratswahl.deSeminare

Betriebsratswahl

S
Skydiver78
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb gibt es 180 wahlberechtigte Arbeitnehmer. Zur Zeit stehen auf der Liste zur Betriebsratswahl 6 Mitarbeiter. Es gibt nur eine Liste. Im Internet habe ich gelesen, dass der Betriebsrat aus 7 Mitgliedern bestehen darf. Unser Betriebsrat hat uns gestern erklärt, dass wenn sich nur 6 Personen aufstellen lassen, das es nur 5 in den Betriebsrat schaffen und einer bleibt als Ersatzmitglied übrig. Da ein Betriebsrat immer aus einer ungeraden Anzahl bestehen muss? Ist das rechtens oder dürfen alle 6 Mitarbeiter in den Betriebsrat?

39202

Community-Antworten (2)

C
celestro

04.02.2022 um 01:00 Uhr

Was man Dir erzählt hat, ist korrekt. Der BR muss immer aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern bestehen. Und wenn sich nicht genug Personen zur Wahl stellen:

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/11.html

also wird nach

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/9.html

von 7 auf 5 reduziert. Nummer 6 würde (sofern er / sie Stimmen bekommt) zum Ersatzmitglied und immer dann zum Einsatz kommen, wenn von den anderen Fünf einer / eine verhindert ist (z.B. durch Urlaub, Krankheit etc.).

E
Erbsenzähler

04.02.2022 um 07:43 Uhr

Aber nicht die Nachfrist vergessen. Es darf nicht sofort auf fünf gekürzt werden.

Ihre Antwort