Erstellt am 02.02.2022 um 11:18 Uhr von ganther
nein das ist nicht möglich
Erstellt am 02.02.2022 um 13:20 Uhr von Enigmathika
Nein, so geht das nicht.
Man kann den Kolleg:innen im HO aber die Vorschlagsliste per E-Mail zuschicken. Diese kann dann ausgedruckt und mit Unterschrift versehen an den Listenvertreter geschickt werden. Der muss dann nur dafür sorgen, dass die einzelnen Seiten, auch wenn sie nur eine Unterschrift enthalten, fest miteinander verbunden (=zusammengetackert) sind.
Erstellt am 02.02.2022 um 14:51 Uhr von Catweazle
Das kann formlos geschehen. Es muss nichts gedruckt oder getackert werden. Die Erklärung muss nur eigenhändig unterschrieben und erkennbar sein welche Liste gestützt werden soll.
Erstellt am 02.02.2022 um 15:20 Uhr von celestro
"Die Erklärung muss nur eigenhändig unterschrieben und erkennbar sein welche Liste gestützt werden soll."
Hmmm ... das würde bedeuten, es reicht ein Schriftstück: "ich unterstütze die Liste DIE KNALLKÖPPE für die Betriebsratswahl der Firma Mustermann & Co KG am 14.04.2022"?
Und der WV würde das akzeptieren müssen, obwohl man an dem Schriftstück gar nicht sehen kann, ob der Unterstützer überhaupt weiß, wen er da unterstützt?
Nicht falsch verstehen ... kann man (vielleicht) so machen. Aber die Variante von Enigmathika halte ich persönlich für "richtiger".
Erstellt am 02.02.2022 um 15:35 Uhr von Enigmathika
Ich habe es so bei der WV-Schulung gelernt und auf vielen einschlägigen Informationsportalen gelesen, aber ich sehe gern nach, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.
@catweazle woher nimmst du, dass die Stützunterschrift nicht mit der Vorschlagsliste verbunden sein muss?