Erstellt am 01.02.2022 um 22:14 Uhr von Matze
Was steht im Wahlausschreiben? Der Wahlvorstand wird doch eine Vorgabe aufgeführt haben? Dies ist dann auch die Beschlussvorlage.
Erstellt am 01.02.2022 um 23:15 Uhr von Challenger
Ich verstehe Deinen Beitrag nicht ganz. Deshalb versuche ich es mal so zu erklären :
Die Kandidaten mit ihrer Einverständniserklärung und die Stützunterschriften müssen sich auf EINER Urkunde=Wahlvorschlag befinden. Wenn auf der 1. Seite kein Platz mehr für Stützunterschriften vorhanden ist, kann auch die Rückseite verwendet werden. Man kann auch mit mehreren Kopien des Wahlvorschlages Stützunterschriften sammeln.
Erstellt am 02.02.2022 um 00:19 Uhr von celestro
"Der Teil, welcher die Vorschläge, und der, welcher die Stürzunterschriften enthält, müssen sich zwingend auf zwei separaten Schriftstücken befinden."
Das halte ich für totalen Blödsinn. Der WV soll doch bitte mal darlegen, woher er diese Information nimmt.
"Was steht im Wahlausschreiben? Der Wahlvorstand wird doch eine Vorgabe aufgeführt haben? Dies ist dann auch die Beschlussvorlage."
Wieso sollte so etwas im Wahlausschreiben stehen? Der WV kann sich nicht einfach irgendwelche Regeln ausdenken.
Erstellt am 02.02.2022 um 06:55 Uhr von Erbsenzähler
@Phoebie
Wenn man nirgendwo was im Internet findet wird es wohl auch nicht richtig sein.
Ich sehe das genauso wie Challanger
Erstellt am 02.02.2022 um 09:11 Uhr von Enigmathika
@challenger: Ich stimme Dir im Großen und Ganzen zu, mit einer Einschränkung:
"Die Kandidaten mit ihrer Einverständniserklärung und die Stützunterschriften müssen sich auf EINER Urkunde=Wahlvorschlag befinden."
Gemäß §6 (3) Satz 2 der Wahlordnung ist die schriftliche Zustimmung der Liste beizufügen. Das bedeutet, dass die Zustimmung nicht auf der Vorschlagsliste selbst dokumentiert sein MUSS, auch wenn das meist die praktischste Lösung ist.
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 02.02.2022 um 18:19 Uhr von Phoebie
Hallo zusammen,
Erstmal danke für eure Antworten.
Also im wahlausschreiben ist zu dieser Form der Vorschlagsliste nichts vermerkt.
Dem Wahlvorstand ging es konkret um folgendes: die Vorschlagsliste war klar erkennbar als 1. Teil des Schriftstückes und die Stützunterschriften waren klar als 2. Teil erkennbar.
Die beiden Zettel waren gegen Trennung gesichert. Die ersten beiden Zeilen der stützunterschriften befanden sich auf der ersten DIN A4 Seite, gemeinsam mit der Vorschlagsliste (aber ganz klar in zwei Teile unterteilt!). Das wäre unzulässig und das Dokument sollte aufgrund dessen neu aufgesetzt werden.
Die Zustimmungserklärungen der einzelnen Mitarbeiter waren sowohl auf der Liste wie auch als separates Dokument anbei.
Erstellt am 02.02.2022 um 18:24 Uhr von celestro
"Das wäre unzulässig"
Klingt ziemlich weit hergeholt. Wir haben hier auch oft Listen, wo alles auf einer Seite ist (weil die Liste nur wenige Kandidaten hat). Der WV hat sich darüber noch nie beschwert (wieso auch?).
http://www.ra-kosin.de/Wahlvorschlag.pdf
und das Ding kommt von einem Rechtsanwalt.
"und das Dokument sollte aufgrund dessen neu aufgesetzt werden."
wenn das zeitlich hinhaut, würde ich es des lieben Friedens willen wohl machen. Falls nicht, würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um an der Wahl teilzunehmen (falls die Liste nicht an einem anderen Mangel leidet).
P.S. ob das überhaupt unter "heilbarer Mangel" fällt, wenn man die Liste neu aufsetzen muss?