DRINGEND - heilbarer Manel oder unheilbarer Mangel einer Vorschlagsliste????
Am Freitag dem letzten Tag zur Abgabe der Vorschlagslisten kam eine Liste auf welcher die Stützunterschriften aus Sicht des WV zu bemängeln sind. Es fehlt der Vorname des AN, es gibt keine Geburtsangeben und es fehlt die durchgehende Nummerierung. Die einzigen gemachten Angaben sind der Familienname und die Unterschrift, es gibt jedoch in unserem Unternehmen mehrere AN mit gleichem Familiennamen. Insgesamt wurden 17 Stützunterschriften geleistet von denen 14 gültig sind. Die Vorschlagsliste beinhaltet 4 Kandidaten bei 7 zu wählenden BR Mitgliedern, ein 5. ist andeutungsweise zur Hälfte geschrieben jedoch gestrichen worden.
Meine Frage lautet nun, kann dieser Mangel geheilt werden innerhalb der 3 tägigen Frist? Was passiert wenn der Listenvertreter innerhalb dieser Frist den Mangel nicht heilt bzw. nicht auf das Anschreiben des WV zur Heilung reagiert??? Wird die Liste damit unheilbar.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen da uns die Zeit im Nacken sitzt und es die von der GF favorisierte Liste ist.
Community-Antworten (4)
26.03.2006 um 01:16 Uhr
Tom,
die von Eurem WV geforderten Angaben sind doch für die Stützunterschriften gar nicht vorgeschrieben!
Das klingt alles sehr nach Willkür und Rechtsbeugung!
26.03.2006 um 01:55 Uhr
Hey Ramses,
von Willkür und Rechtsbeugung würde ich nicht reden. Die Vorschlagslistenmuster der IG Metall sehen beispielsweise die oben genannten Daten ( laufende Nummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Unterschrift ) bei denStützunterschriften vor. Welche Daten vorgeschrieben sind, ist für mich aus der Wahlordnung nicht ersichtlich. Selbst eine Rechtsauskunft bei zwei unterschiedlichen Ansprechpartnern brachte keine Lösung des Problems. Deshalb - "Was passiert wenn der Listenvertreter innerhalb dieser Frist den Mangel nicht heilt bzw. nicht auf das Anschreiben des WV zur Heilung reagiert??? Wird die Liste damit unheilbar?"
26.03.2006 um 03:05 Uhr
Tom,
"Vorschlagslistenmuster der IG Krawall" haben keine Gesetzeskraft!
Dass sich das nicht aus der WO ergibt ist ja klar: Die Stützunterschriften sind im BetrVG beschrieben.
Was waren denn das für Ansprecpartner die diese Rechtsauskünfte gegeben haben?
Ich bleibe dabei: Willkür und Rechtsbeugung!
26.03.2006 um 13:14 Uhr
Na Ramses, das ist aber wieder ein wenig spärlich. Du könntest doch wenigstens §14, Abs.4 BetrVG erwähnen.
@ Tom dort wird lediglich eine Unterschrift gefordert. Der Klarheit halber lassen wir bei uns noch den Namen in Druckbuchstaben und die Gruppe angeben. Wenn diese Angaben fehlen ist das aber an sich noch kein Mangel.
Deiner Frage fehlt die Angabe, wieviele Stützunterschriften bei euch denn laut Wahlausschreiben überhaupt erforderlich sind (17 ??), und warum 3 Stützunterschriften als ungültig gewertet werden sollen. Soweit Namen doppelt im Betrieb vorkommen stellt das allerdings ein Problem dar das gelöst werden muss, allerdings auch nur dann, wenn diese Namen tatsächlich auf verschiedenen Listen als Stützunterschriften auftauchen.
Wenn der 5. Bewerbername tatsächlich nicht vollständig draufsteht, und dann gestrichen wurde, dann kann er als nicht vorhanden gewertet werden, da die Unklarheit bzw. Streichung ja zu jeder Zeit so war, und somit jeder der die Stützunterschrift leistete, diesen Namen als "nicht vorhanden" erkennen konnte. Also KEIN Mangel.
Im Übrigen wird eine Liste nicht unheilbar (krank???), sondern (zuletzt) allenfalls ungültig.
gruesse w-j-l
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