Sehr geehrtes Expertenteam,
wir stehen vor einer, für uns, grossen Entscheidung.
Aufgrund eines heilbaren Mangels (unsere Wählerliste war nicht getackert, bzw. fest verbunden) wurde unsere Liste nicht zur BR Wahl zugelassen.
Da wir aber noch 24 Stunden Zeit gehabt hätten, diesen Mangel zu beheben, ist es schon fast "Betrug", dass der WV, auch alter BRV, bei Abgabe der Liste von fehlenden Unterschriften und einem falschen Listenvordruck sprach. Eine komplett neue Liste hätten wir dann aus Zeitgründen nicht mehr geschafft. Die schriftliche Mängelerklärung des WVV kam 5 Tage nach Ende aller Fristen und besagte, dass die Liste nicht getackert gewesen wäre. Von fehlenden Unterschriften ist plötzlich keine Rede mehr.
Wir kommen uns total verar.... vor und wollen die Wahl anfechten.
Gibt es dafür bestimmte Regeln, ausser, dass drei AN beteiligt sein müssen?

Vielen Dank für die Mühe...