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Betriebsratswahl

E
Enatz
Jan 2022 bearbeitet

In diesem Jahr sind ja wieder Betriebsratswahlen. Was passiert wenn unser amtierender BR es nicht für nötig hält neue Wahlen einzuleiten,sie sind erst 2,5 Jahre im Amt und beharren darauf 4 Jahre voll zu machen, was ja rechtlich nicht in Ordnung ist ,endet das Amt automatisch am 31.05 dieses Jahr

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Community-Antworten (3)

M
Matze

30.01.2022 um 23:18 Uhr

BetrVG §13 (3): "Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."

Heißt: nur wenn die Wahl weniger als ein Jahr zurückliegt, bleibt der Betriebsrat im Amt. Ansonsten sind alle Beschlüsse, spätestens nach dem 31.05.22 gefasst, ungültig und haben vor Gericht keinen Bestand.

Der Arbeitgeber wird sich sicher nicht melden. Denn ein ungültiger Betriebsrat erlangt auch keinen Rechtsbestand durch "betriebliche Übung".

R
rsddbr

31.01.2022 um 10:17 Uhr

Ergänzend zu Matze:

In §16 BetrVG ist die Bestellung des Wahlvorstandes geregelt:

"(2) Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft; Absatz 1 gilt entsprechend. In dem Antrag können Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands gemacht werden."

E
Enatz

31.01.2022 um 20:50 Uhr

Danke für die antworten, das kann bei uns noch spannend werden ?

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