Betriebsratswahl
In diesem Jahr sind ja wieder Betriebsratswahlen. Was passiert wenn unser amtierender BR es nicht für nötig hält neue Wahlen einzuleiten,sie sind erst 2,5 Jahre im Amt und beharren darauf 4 Jahre voll zu machen, was ja rechtlich nicht in Ordnung ist ,endet das Amt automatisch am 31.05 dieses Jahr
Community-Antworten (3)
30.01.2022 um 23:18 Uhr
BetrVG §13 (3): "Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."
Heißt: nur wenn die Wahl weniger als ein Jahr zurückliegt, bleibt der Betriebsrat im Amt. Ansonsten sind alle Beschlüsse, spätestens nach dem 31.05.22 gefasst, ungültig und haben vor Gericht keinen Bestand.
Der Arbeitgeber wird sich sicher nicht melden. Denn ein ungültiger Betriebsrat erlangt auch keinen Rechtsbestand durch "betriebliche Übung".
31.01.2022 um 10:17 Uhr
Ergänzend zu Matze:
In §16 BetrVG ist die Bestellung des Wahlvorstandes geregelt:
"(2) Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft; Absatz 1 gilt entsprechend. In dem Antrag können Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands gemacht werden."
31.01.2022 um 20:50 Uhr
Danke für die antworten, das kann bei uns noch spannend werden ?
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
ÄlterFalls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei
Betriebsratswahl bei Ausgliederung eines Betriebsteils - Wann muss gewählt werden ?
ÄlterHallo! Habe eine Frage zu Betriebsratswahl. Wann muß ein Betriebsratswahl stattfinden, in einem Betriebsteil der am 01.10.05 ausgeliedert wird? Vorher, oder erst nach der Ausgliederung?
Verlegung der Betriebsratswahl - Ist das möglich?
ÄlterUnsere Betriebsratswahl müsste eigentlich am 21.03. stattfinden. Da dieser Termin jedoch direkt vor dem Ende des Tarifvertrages liegt, möchte ich die Betriebsratswahl auf Ende April verlegen. Ist
Fallbeispiel Betriebsratswahl - wann müssen Zeiten bei einem anderen Betrieb auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden?
ÄlterThema : Betriebsratswahl Fall: Arbeitnehmer eingestellt zum 01.01.2006. Betriebsratswahl am 26.04.2006. Betrieb: Energieversorgungsunternehmen. Bei neuem Mitarbeiter sind die Dienstjahre (vorhe