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Krank am Tag der Wahl, bzw. kurz davor

W
WVorstand2022
Jan 2022 bearbeitet

Hallo Forum...

Wir diskutieren grade die Frage, was ist, wenn jemand 1-2 Tage vor der Wahl bzw. am Tag der Wahl krank ist.

Bsp. Einen Tag vor der Wahl, wird jemand krank, der eigentlich persönlich zur Stimmabgabe kommen möchte. Den schaff Ich jetzt ja nicht mehr die Unterlagen per Post zukommen zu lassen. Bzw. selbst wenn man das per Post noch schafft, ist es nicht in Time zurück.

Ich meine gelesen zu haben, das es eine Nachfrist gibt.. Aber Ich finde es nicht mehr.. Was sagt ihr denn dazu

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Community-Antworten (1)

K
Kjarrigan

21.01.2022 um 13:19 Uhr

Nein, wenn ein MA der für sich selbst geplant hatte die Stimme persönlich abzugeben und das wegen Krankheit nicht an der Wahl teilnehmen kann - der "kann" halt keine Stimme abgeben - Persönliches Pech.

Die Nachfrist ist für beantragte Briefwähler - um eine mögliche Postlaufzeit Tage zu berücksichtigen.

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