Wahlvorstand und Wählerliste
Ein Kollege in Erwerbsminderungsrente taucht in unserer Wählerliste auf. Ist dies korrekt?
Community-Antworten (2)
19.01.2022 um 08:04 Uhr
Ob man 40, 20 oder 10 Stunden arbeitet macht für das Wahlrecht keinen Unterschied. Solange wie es keine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente ist, gehört der Kollege auf die Wählerliste.
19.01.2022 um 11:17 Uhr
ja/nein/vielleicht
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