Erstellt am 07.05.2011 um 20:43 Uhr von kunzundhinz
Einfach doch einmal im Gesetz, im BetrVG nachlesen. Z.B. im § 13. Das BetrVG lesen gehört u.a. auch zu den Mandatspflichten. Auch das BR-Mandat bringt Pflichten mit sich.
Erstellt am 09.05.2011 um 08:50 Uhr von Ulrik
Auch wenn es für einen "alten Hasen" manchmal lästig zu sein scheint, banale Fragen zu beantworten, auch das gehört in einem Forum dazu.
@Manfred
Wenn ihr unter die erforderliche Anzahl der BRM rutscht, weil einer ausscheidet und keine Nachrücker da sind, dann müßt ihr Neuwhlen einleiten.
Also, Wahlvorstand bestellen, und der alte BR führt die Geschäfte weiter, bis die Neuwahlen erledigt sind.