Erstellt am 11.01.2022 um 10:32 Uhr von Dummerhund
Wo siehst du hier eine Benachteiligung?
Erstellt am 11.01.2022 um 10:38 Uhr von takkus
Die Benachteiligung könnte nicht dem Fragesteller persönlich entstehen, sondern den Kolleginnen und Kollegen, da für 14 Stunden pro Woche eine Betreuungskraft fehlt.
Gibt es für die Kita`s Betreuungsschlüssel so wie es in den Krankenhäusern Pflegepersonaluntergrenzen gibt?
Erstellt am 11.01.2022 um 10:47 Uhr von MVmachtmit
Die Benachteiligung betrifft nicht mich, sondern wie takkus es schrieb meine Kolleginnen. Der Betreuungsschlüssel wird nicht unterschritten aber einige Kolleginnen und auch ich mussten mit unseren Wöchentlichen Stunden runtergehen. Evtl. müssen noch mehr Stunden eingespart werden und die Kolleginnen und ich müssen mit unseren Stunden noch weiter runter. Würde man aber die 14h Betriebsratszeit aus der Betreuungszeit streichen, so könnte eine weitere Absenkung vielleicht verhindert werden.
Betriebsratsarbeit ist ja ein Ehrenamt und sollte doch daher nicht in die Betreuungszeit eingerechnet werden können.
Erstellt am 11.01.2022 um 11:07 Uhr von Dummerhund
Dann argumentiere doch so gegenüber dem AG und schaue vorher in § 92a BertVG.
Erstellt am 11.01.2022 um 16:01 Uhr von §§reiter
So ganz verstehe ich das noch nicht. Deine 14 Büro-Stunden fehlen bei der Betreuungszeit, aber das Problem ist nicht, dass dadurch Deine Kolleginnen zusätzlich belastet werden, sondern dass sie Arbeitszeit reduzieren müssen (was ja noch weniger Betreuungszeit zur Folge hat)? Oder ist die "Betreuungszeit" etwas, dass sich aus der Anzahl der zu betreuenden Kinder errechnet und Ihr habt zu viel Personal für zu wenig Kinder? Also praktisch so, dass wenn man Deinen 14h/Woche da raus nehmen würde die Anzahl der Kinder und der MA zusammenpassen würde?
Erstellt am 11.01.2022 um 19:01 Uhr von Relfe
der Betreuungsschlüssel sagt aus, wie viele Betreuer pro Kind zur Betreuung notwendig sind.
Wenn jetzt weniger Kinder betreut werden müssen, entfallen auch AZ für die Betreuer.
Wenn jetzt die Betriebsratsarbeitszeit als Betreuungszeit gerechnet wird, dann "betreut der BR" quasi "auf dem Papier" dieses 14Std auch Kinder, obwohl er das gar nicht macht.
Diese 14 Stunden würden sonst auf die Kollegen aufgeteilt und die Kollegen dürften/müssten quasi die BR-AZ zusätzlich "betreuen".
genau genommen, werden dort die Vorgaben zur Kinderbetreuung zu Lasten der Kinder umgangen.
Der Schlüssel wird vom Land festgelegt, da müsste man mal beim zuständigen Sozialministerium anfragen oder das melden, ggf. kann auch der Landkreis tätig werden.
Erstellt am 11.01.2022 um 19:06 Uhr von Koala09
Die Kollegen müssen also "ausbaden", dass du in diesen 14h Betriebsratsarbeit machst?
In meinen Augen ist das Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 BetrVG.
Schau mal hier: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/B/behinderung-der-betriebsratsarbeit.html
Erstellt am 11.01.2022 um 19:17 Uhr von Dummerhund
@Koala
Das würde ich so nicht sehen, denn die Zeiten und die Ausführung der BR Arbeiten sind ja unstrittig. Hier fehlt nur Uneinigkeit bei dem Verteilerschlüssel. Bekommt man da keine Einigung dann eben §§ 92 und 92a BetrVG.
Erstellt am 12.01.2022 um 10:17 Uhr von Koala09
Es geht nicht um die direkte Behinderung seiner Arbeit, sondern darum, dass die Belegschaft (egal ob direkt oder indirekt) gegen den BR aufgehetzt wird weil sie ausbaden müssen was aufgrund der BR-Arbeit liegen bleibt.
Das ist für mich analog dazu, der Belegschaft zu sagen "für euch ist leider weniger Budget über weil der BR so teuer ist"
Erstellt am 12.01.2022 um 11:05 Uhr von Relfe
@Koala09
in diesem Fall müssen die betreuten Kinder das ausbaden, nicht die anderen MA.
Die MA arbeiten ja nicht weniger oder mehr an Zeit, sie haben aber mehr Kinder zu betreuen und können sich somit weniger um das einzelne Kind kümmern.
Die "Qualität" der Betreuung nimmt also ab.
Erstellt am 12.01.2022 um 11:11 Uhr von Dummerhund
@Koala
Sie müssen es nicht ausbaden, sondern ausstehen. Menschen sollten auch mal lernen sich nicht ständig unter Druck gesetzt zu fühlen.
Hier ist dann der BR gefragt eine Betriebsversammlung ein zu berufen (Und dann bleibt der Laden während der Arbeitszeit zu) und die Sache auch klar und deutlich zu kommunizieren. Dies würde ich in schöner Regelmäßigkeit machen bis der AG zumindest noch eine Teilzeitkraft einstellt. Mit der Ruhe erreicht man oftmals mehr. Und so lange gilt; Kollegen macht eure Arbeit so wie bisher und wenn was liegen bleibt bleibt es liegen. AG soll bei diesem Satz ruhig dabei sein. Ruhig bleiben und dem AG gegenüber stärke signalisieren.
Erstellt am 12.01.2022 um 14:57 Uhr von §§reiter
Zitat von Relfe:
"genau genommen, werden dort die Vorgaben zur Kinderbetreuung zu Lasten der Kinder umgangen.
Der Schlüssel wird vom Land festgelegt, da müsste man mal beim zuständigen Sozialministerium anfragen oder das melden, ggf. kann auch der Landkreis tätig werden."
Sowas in der Richtung habe ich vermutet. Vielleicht würde es helfen mit dem AG da mal ernsthaft ins Gespräch zu gehen, so nach dem Motto: "Lieber AG, ich bin wirklich besorgt, dass Du Dich bzw. den Betrieb in ernsthafte Schwierigkeiten bringen könntest. Den vom Land festgelegten Betreuungsschlüssel zu umgehen, indem Du meine BR-Zeit als Betreuungszeit verbuchst, ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Erfinders. Das könnte unter Umständen richtig Ärger geben, also willst Du mit der zuständigen Stelle klären, ob das so zulässig ist oder soll ich das tun? Ach ja, wenn Du das machst hätte ich die Antwort gerne auch und zwar schriftlich."