Freistellung für BRV bei 52 AN
Hallo zusammen, ich bin ein neue BRV gewählt geworden, aber in unsere Betrieb sind nur 52 AN. Kann ich eine Freistellung beantragen? Der damaliger BRV hat 1,5 Tage pro Woche Freistellung gehabt, aber jetzt unsere AG will nicht mehr genehmigen. Wenn so ist, dann kann ich nicht richtig meine BR-Arbeit machen, vor allem aufgrund daß ich nur in Dauernnachtschicht arbeite. Wer kann mich ein guter Rat geben? Danke schön.
Community-Antworten (1)
25.03.2006 um 05:18 Uhr
hallo valinu, eine freistellung erfolgt erst ab 200 beschäftigten. du hast jedoch das recht, dich jederzeit für br-arbeit bei deinem vorgesetzten abzumelden. wie lange diese br-arbeit andauert, bestimmst du allein. nach § 37 BetrVG abs.2: mitglieder des br sind von ihrer beruflichen tätigkeit ohne minderung des arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach umfang und art des betriebs zur ordnungsgemäßen durchführung ihrer aufgaben erforderlich ist.
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