Erstellt am 09.12.2021 um 12:29 Uhr von rtjum
Betriebsverfassungsgesetz
§ 7 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Erstellt am 09.12.2021 um 12:30 Uhr von Kjarrigan
Ja - mit dem Betriebsrätemodernisierunggesetz wurde das Alter auf 16 herabgesetzt.
Unter 18 jährige dürfen wählen aber sie können sich nicht als BR kandidieren
Erstellt am 09.12.2021 um 12:32 Uhr von Hansen