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Austausch Wahlvorstand

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Das1emal
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, Bei uns herrscht Chaos. Wahlvorstand wurde bestellt, 3 Personen. Ich wurde als Nr. 4 als Ersatz genannt. Eine der Personen aus dem WV hat das Handtuch geschmissen. Dann müsste ich doch nachrücken? Seltsamerweise wurde bekannt gegeben, dass Mitarbeiter XY diesen Platz einnimmt. Und der war weder als Nr.5 noch Nr. 6 als Ersatzmitglied genannt. Ist das korrekt? Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der BR das so bestimmen kann. Freue mich auf Antworten!

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Community-Antworten (5)

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DummerHund

04.12.2021 um 16:12 Uhr

Ist der Wahlvorstand einmal bestimmt hat der BR gar nichts mehr zu melden. Wichtig für dich ist dieser Satz in §16 Abs.1 BetrVG: . Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden.

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Das1emal

04.12.2021 um 17:04 Uhr

Hallo, danke. Der WV bestand aus BR Mitgliedern. Der Neue ist einfach Mitarbeiter. Wozu werden dann Ersatzleute benannt, wenn das doch nur Makulatur ist?

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DummerHund

04.12.2021 um 18:41 Uhr

Was heisst bestand?

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Das1emal

05.12.2021 um 11:29 Uhr

Der Wahlvorstand wurde durch 3 BR Mitglieder festgesetzt. Einer hat BR-Amt niedergelegt, ein Mitarbeiter, der bisher nichts mit BR zu tun hatte, wurde eingesetzt. Auch die anstehende Wahl des Wahlvorstands wurde nicht allen Mitarbeitern mitgeteilt. Sehe ich das schon richtig als grobe Pflichtverletzung?

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DummerHund

05.12.2021 um 16:05 Uhr

Soweit ich dir hier folgen kann beschreibe ich es mal wie folgt: Der BR hat den Wahlvorstand bestellt. Ersatzmitglieder sind auch vorhanden. So weit so gut. In einem Wahlvorstand ist es unerheblich ob deren Gremiumsmitglieder im BR sind oder ganz normale Mitarbeiter des Betriebes. Ob ein Mitglied des Wahlvorstand dann aus dem BR Austritt spielt keine Rolle, den beides sind unabhängig von einander eigene Gremien. Das heißt in deinem Fall, der Kollege der aus dem BR ausgetreten ist, wäre immer noch Mitglied im Wahlvorstand. Anders ist es wenn er auch dort seinen Rücktritt erklärt hat. Erst wenn das der Fall ist kann ein Ersatzmitglied seinen Platz einnehmen. Nun mal zu dem Prozedere des Nachrückens.. Ich nenn die Ordentlichen Mitglieder mal A,B und C und die Nachrücker D,E und F. Dieses Nachrücken erfolgt nicht so wie im Betriebsratsgremium. Hier ist es so, das wenn A ausfällt D nach rückt Fallt B aus rückt E nach. Bei C dann eben F. Es kann also bei euch durchaus sein das hier richtig gehandelt wurde. Dies kann man hier als Außenstehender anhand den kurzen Infos nicht beurteilen. Ist da jetzt irgendwo was bei euch verkehrt gelaufen, sehe ich keinen Grund alles von Vorne an zu fangen, da es zu diesem Zeitpunkt jetzt noch ein heilbarer Mangel ist.

"Auch die anstehende Wahl des Wahlvorstands wurde nicht allen Mitarbeitern mitgeteilt." Dies ist erst dann nötig wenn das Wahlausschreiben nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WO ... beschlossen wurde.

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