Wir hatten in unserem Betrieb einen Betriebsrat aus 3 Mitgliedern. Ein BR-Mitglied hat nun sein Amt niedergelegt. Nachrücker gibt es nicht mehr. Also stehen Neuwahlen an. Wie sieht es aus, wenn sich nun nur z.B. 1 o. 2 AN zur Wahl aufstellen lassen möchten? Ist dann eine Wahl statthaft oder gibt es dann keinen BR mehr?