Erstellt am 25.01.2011 um 20:16 Uhr von DrHouse
Surfer,
dann kann nur ein Einer-BR gewählt werden.(§ 11 BetrVG)
MfG DrHouse
Erstellt am 25.01.2011 um 20:54 Uhr von Surfer
Danke Dr House,
ist eine bestimmte Anzahl an Stimmen notwendig? Es ist nämlich so, das die Mehrheit der AN keinen BR wünscht und schon gar nicht den AN der sich zur Wahl stellen würde.
Erstellt am 25.01.2011 um 21:08 Uhr von nicoline
Surfer,
*ist eine bestimmte Anzahl an Stimmen notwendig?*
Nein, eine / Deine Stimme würde reichen.
*Es ist nämlich so, das die Mehrheit der AN keinen BR wünscht und schon gar nicht den AN der sich zur Wahl stellen würde.*
Na dann mal viel Spaß bzw. Glück.
Erstellt am 25.01.2011 um 21:27 Uhr von Surfer
@nicoline,
Ich bin nicht der AN der sich zur Wahl stellt.
Die Frage ist: Muss überhaupt ein BR gewählt werden, wenn die Mehrzahl der MA dagegen sind? Wäre ja schon blöd, wenn der AN, den keiner möchte auf Grund seiner eigenen Stimme in den BR kommt.
Oder können die MA eine Umfrage machen (für/gegen BR)?
Erstellt am 25.01.2011 um 21:37 Uhr von nicoline
@Surfer
*Ich bin nicht der AN der sich zur Wahl stellt. *
Na ja, dann dem anderen AN viel Spaß bzw. Glück
*Muss überhaupt ein BR gewählt werden, wenn die Mehrzahl der MA dagegen sind?*
Wenn einer einen will und es schafft, die Wahl auf die Beine zu stellen und die Formalien zu erfüllen und sich selbst wählt, dann hat die Mehrheit der AN einen,ob sie wollen oder nicht.
*Wäre ja schon blöd, wenn der AN, den keiner möchte auf Grund seiner eigenen Stimme in den BR kommt.*
Mag blöd sein, ist aber wie es ist, wäre nur zu verhindern, wenn es noch andere Kandidaten geben würde die mehr Stimmen bekommen. Wird ja aber nicht der Fall sein, Ihr wollt ja keinen BR!
*Oder können die MA eine Umfrage machen (für/gegen BR)?*
Können die MA machen, hat rechtlich aber keine Relevanz/Konsequenz.
Erstellt am 26.01.2011 um 08:18 Uhr von Surfer
Was passiert, wenn sich niemand aufstellen lässt, wenn niemand zur Wahl gestellt werden will?
Löst sich der alte Betriebsrat dann einfach auf und es gibt keinen mehr?
Vielen Dank für Antworten!
Erstellt am 26.01.2011 um 08:35 Uhr von rkoch
Wenn es keine Bewerber gibt muss der Wahlvorstand eine Nachfrist stellen. Gibt es auch nach der Nachfrist keine Bewerber, fällt die Wahl aus und der Betrieb fällt in den Status "Betriebsratslos". Dann gibt es einen BR nur noch auf dem harten und steinigen Weg.
Aber: WARUM um alles in der Welt wollen die AN keinen BR?
Finden sie es gut, das
- sie keine Chance mehr haben zu erfahren was im Betrieb läuft, da sie keine Vertreter gegenüber dem AG mehr haben und es auch keine Betriebsversammlungen mehr gibt
- der AG sie in der Gegend herumversetzen und eingruppieren (wenn es das bei Euch gibt) kann wie er will,
- er sie rausschmeißen kann ohne das sie eine Chance auf Lohnfortzahlung bis zum Abschluß des Kündigungsschutzprozesses mehr haben
- sie bei Arbeitszeit, Urlaub, Mehrarbeit und was dergleichen tausend Sachen sind dem AG ausgeliefert sind
- usw....
?????????
Oder liegt es einfach daran, das Euer BR bislang einfach keinen Bock hatte seine Arbeit zu machen und nur den Kündigungsschutz mitgenommen hat? Dann sollten sich die AN an die eigene Nase fassen und sich fragen warum sie so fromme Lämmer sind das sie sich freiwillig auf die Schlachtbank legen anstatt das Ruder selbst in die Hand zu nehmen - sprich: Betriebsräte aufstellen die Willens sind den Kopf hochzuhalten anstatt ihn zwischen die Beine zu stecken. Oder gibt es derartige Personen bei Euch überhaupt nicht?
BTW: Editiere bitte Deine Frage (Knopf: Beitrag bearbeiten) und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" raus wenn Du selbst oder andere noch Antworten schreiben sollen.
Erstellt am 09.02.2011 um 15:39 Uhr von Surfer
Neuwahlen wegen Rücktritt!!
Am 19.01. ist das letzte Ersatzmitglied des BRs zurückgetreten. Somit stehen Neuwahlen an und uns stellt sich die Frage, wielange der noch bestehende BR Zeit hat die Neuwahlen in die Wege zu leiten bzw. anzukündigen. ???
Erstellt am 09.02.2011 um 19:14 Uhr von nicoline
Surfer,
der BR hat unverzüglich Neuwahlen einzuleiten, das beginnt mit der Bestellung/Wahl eines Wahlvorstandes. Unverzüglich bedeutet im deutschen Recht: ohne schuldhaftes Zögern!
PS: Wieso jetzt doch Ersatzmitglied, Du hast doch geschrieben es gibt keine Nachrücker?????
Erstellt am 10.02.2011 um 09:00 Uhr von Surfer
Hallo nicoline, vielen Dank für die Antwort. Wir beziehen uns auf den Beitrag vom 25.01. Da wir dieses Forum mit mehreren Mitarbeitern nutzen hat sich die Erklärung über den BR überschnitten. Da nun ein Mitglied des BRs immernoch krank ist und somit nur ein Mitglied momentan übrig ist, stellt sich die Frage ob das BR-Mitglied auf das andere Mitlglied warten muß oder ob dieser die Neuwahlen selbst anordnen kann??? Dieses besagte fehlende Mitglied ist bis Anfang März krank geschrieben, jedoch rechnen wir mit einer Krankenscheinverlängerung...