Bezüglich des 13. Monateinkommen habe ich eine Frage. Wir bewegen uns im Rahmen des Bautarifs. Die vormals geschlossene Betriebsvereinbarung wurde fristgerecht vom BR gekündigt, do dass im Rahmen des Bautarifs ein tariflich festgesetztes 13. Monatseinkommen gezahlt werden muss (bei Angestellten 66 % des Bruttogehaltes). Nun wurde gerade bei Neueinstellungen von der Firmenleitung ein festgesrtztes 13. Monatseinkommen von 780,00 € in Einzelverträgen verankert. Ist es rechtlich wirksam, dass bei Vorlage von Einzelverträgen auch nur ein 13. Monatseinkommen von 780,00 € gezahlt wird, heißt: Die tarifliche Regelung kommt dann nicht zum Tragen ??? Wer kann mir hier Auskunft geben ???