In § 2a ist für Arbeitnehmer in den Mitgliedsbetrieben des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein und der Verbände baugewerblicher Unternehmer Niedersachsen, Hessen, Bremen das 13. Monatseinkommen auf das 36-fache festgesetzt. Was gilft für unseren Betrieb, wir sind ein mittelständischen Bauunternehmen und dem Bauindustrieverband und dem Sozialkassensystem angeschlossen ???