Hallo
Bei uns im Betriebsrat kam ein Mitglied auf den einfall das nach §13 Abs.2 Nr 1 wir ja über
50 Beschäftigte mehr haben wie bei der Wahl und wir nun neu Wählen müssen.Ich habe
nun im Betriebsverfassungsgesetz gelesen und dort steht das auch so.Nach einer längeren suche habe ich etwas gefunden wo steht das man beides erfüllen "muß",50%
mehr Belegschaft und 50 Mitarbeiter.Wenn eines von beiden fehlt,muß nicht neu gewählt
werden.Da ich das aber nur aus einer Quelle habe würde mich interessieren ob das stimmt und wo ich mehr davon finde.