Hallo
In BetrVG_WO §13 steht im zweiten Halbsatz "und gibt das aufgrund der Auszählung sich ergebende Wahlergebnis bekannt."
Was ist damit genau gemeint?
- die Stimmen pro Liste/Person),
- die Reihenfolge der Gewählten (bei uns nur eine Liste, daher recht einfach).
- die vorläufigen Mitglieder, ohne Stimmanteile

Wie soll das ganze bekannt gegeben werden? Email würde garantiert alle Wahlberechtigten erreichen.

Die Frage bezieht sich nicht auf §18. In drei Tagen ist alles klar, die Frage ist was unmittelbar nach der Stimmauszählung bekanntgegeben werden kann und muss.

Gruss Mario