Erstellt am 01.12.2010 um 22:23 Uhr von Forentroll
@American
oben gibt es einen Button mit Betriebsratswahl. Hier steht alles mit Paragrafen wer wie wählen darf. Deine Schilderung ist ja haarsträubend.
Erstellt am 02.12.2010 um 09:35 Uhr von rkoch
> Deine Schilderung ist ja haarsträubend.
Nur in dem Detail das der Wahlvorstand wohl keine Ahnung hat oder sich zumindest vollkommen falsch ausdrückt. Wahl des BR nur durch den WV ist natürlich vollkommener Käse (Wahlversammlung im vereinfachten Verfahren!).
> Besteht nicht zum einen ein Interessenkonflikt(Bewerber = Wahlvorstand?)
Ein Interessenkonflikt besteht natürlich nicht - ein WV kann natürlich wie jeder andere wählbare AN BRM werden.
> Den Wahlvorstand hat der Gesamtbetriebsrat bestellt. Ich wurde nicht informiert und
> vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich wäre gern dabei gewesen.
Den Wahlvorstand bestellt tatsächlich auch der GBR ohne verpflichtet zu sein bei seiner Auswahl der WVM erst rumzufragen wer das denn gerne machen möchte (wobei ICH das tun würde... außer es erscheint von vorneherein aussichtslos oder gefährlich)
> Ist es nicht so, dass wenn bisher kein BR besteht eine betriebsversammlung den
> Wahlvorstand wählt?
Nein. WENN ein GBR besteht, dann bestellt dieser den WV. Nur wenn weder ein GBR noch ein KBR besteht ODER wenn keiner dieser beiden den WV bestellt, DANN können die AN selbst aktiv werden.