Ein Mitarbeiter möchte die bevorstehende Betriebsratswahl anfechten,
weil er auf der Baustelle(wo er nur ab und zu mal war) über die Wahl nicht informiert wurde und er sich selber als Kandiat aufstellen wollte.Die Wahlordung,Wahlausschreiben und Wählerlisten waren in den Niederlassungen und teilweise auf den verschiedenen Baustellen öffentlich einzusehen.Die Frist für die Kandiatenliste ist verstrichen und veröffentlicht wurden.Danach hat sich der Mitarbeiter beim Wahlvorstand gemeldet und seinen Unmut geäußert.Wie müssen wir uns als Wahlvorstand zu diesen Fall verhalten?
Muss die Betriebsratswahl eventuell neu statt finden?