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BR-Vorsitzender Leitender Angestellter!!! Hilfe!!!

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Frizzly
Nov 2016 bearbeitet

bei uns hat eine Betriebratswahl stattgefunden. Hier wurden einige Fehler gemacht, z.B. wurden bei einer Briefwahl nicht komplette Listen versendet aus der ersichtlich ist wer denn zur einzelnen Liste gehört sondern nur ein Stimmzettel mit den jeweils ersten beiden Personen. Gravierender ist aber: Der neue Betriebsratsvorsitzende wurde am Montag gewählt und ist auch der alte – leider ein leitender Angestellter, der Arbeitgeber sieht dies natürlich anders! Er ist Bereichsleiter und untersteht direkt der Geschäftsführung und gehört zum "Geschäftsführungskreis".

Um die BR-Wahl anzufechten müssten sich nun ja 3 Kollegen zusammentun. Leider finden sich keine Kollegen, die bereit sind „den Mund aufzumachen“, bzw. müssen diese Kollegen Repressionen fürchten. Ich habe gelesen, dass dies evtl. eine Gewerkschaft könnte. Wäre es für eine Gewerkschaft möglich, die BR-Wahl anzufechten? Ich bin leider kein Gewerkschafts-Mitglied, wäre aber bereit eines zu werden…

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Community-Antworten (2)

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nicoline

20.05.2010 um 10:40 Uhr

Frizzly, wer denn zur einzelnen Liste gehört sondern nur ein Stimmzettel mit den jeweils ersten beiden Personen. Das entspricht genau der Wahlordnung und ist kein Fehler!

leider ein leitender Angestellter, der Arbeitgeber sieht dies natürlich anders! Der WV entscheidet, wer leitender Angestellter ist. Auch, wenn es Dir so scheint, muss der Bereichsleiter, im Sinne des Gesetzes, kein leitender Angestellter sein!

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Immie

20.05.2010 um 11:57 Uhr

Wenn ich mich nicht irre, stehen auf der Bekanntmachung der Kandidaten komplette Listen. Und genau aus diesem Grund ist die Bekanntmachung Bestandteil der Briefwahlunterlagen.

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