Liebes WAF Forum,

ein frohes und gesundes neues Jahr!

Folgender Fall: Ein Mitarbeiter wurde zur (ersten) Betriebsratswahl NICHT als leitender Angestellter klassifiziert. Er hat also den Betriebsrat als Vertretung seiner Interessen gewählt. Einige Monate später hat sich sein Aufgabenbereich nicht wesentlich verändert. Ist es theoretisch möglich, den Mitarbeiter nun in die Gruppe leitender Angestellter einzuordnen (z.B. weil die Einordnung damals irrtümlich falsch war)? Oder baut sich der Betriebsrat dadurch eine Lampe? (Schließlich wird der Mitarbeiter plötzlich nicht mehr vertreten.)

Danke und beste Grüße!