Erstellt am 22.11.2009 um 11:40 Uhr von altenpfleger
Auch die noch amtierenden BR-Mitglieder müssen auf die Liste. Alle werden komplett neu gewählt. Es gibt da keine Vorzüge.
Erstellt am 22.11.2009 um 11:52 Uhr von Kölner
@altenpfleger
§ 1939 BGB ist bestimmt anwendbar...
Erstellt am 22.11.2009 um 13:19 Uhr von nicoline
Manche Menschen empfinden Ironie/Sarkasmus/Zynismus als nicht besonders hilfreich, insbesondere dann nicht, wenn sie noch nicht BRM waren und wenig Gelegenheit hatten, sich mit der für "Laien" nicht gerade einfachen Materie zu beschäftigen.
Erstellt am 22.11.2009 um 18:21 Uhr von Kölner
@nicoline
Das mag sein.
@Fritzchen
Bist Du im Wahlvorstand oder BR-Mitglied?
Erstellt am 22.11.2009 um 19:36 Uhr von Biggy
Fritzchen wenn ihr Personenwahl habt kann sich jeder der sich wählen lassen möchte auf die Liste schreiben lassen. Habt oder kommt es zur Listenwahl dann kann jeder der sich wählen lassen möchte eine Liste einreichen, auch jedes noch amtierende BRM.
Erstellt am 22.11.2009 um 21:54 Uhr von DerAlteHeini
Fritzchen
Auch die aktuellen Betriebsratsmitglieder können bei der kommenden Betriebsratswahl kandidieren. Sie müssen nicht vorgeschlagen werden. Wie alle anderen Wahlbewerber auch, müssen sie sich als Wahlbewerber auf eine Wählerliste eintragen. Natürlich muss auch diese Wählerliste von der entsprechenden Anzahl von Stützunterschriften getragen werden.
Erstellt am 23.11.2009 um 10:14 Uhr von Rosalie
Hallo Nicoline,
manchmal schon beim Lesen der Frage tut es mächtig weh. Ich kann Kölner verstehen.
Sage mal, wie kann jemand egal ob wieder- oder neugewählt werden, ohne vorgeschlagen worden zu sein?
Erstellt am 23.11.2009 um 21:26 Uhr von nicoline
Hallo Rosalie,
ich freue mich für Kölner, wenn Du ihn verstehst! Ich hatte im Kopf, dass Fritzchen evtl. gar kein BRM oder WVM ist und mir hat die Frage beim Lesen nicht weh getan.