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Wieviele Stützstimmen für Liste bei einer Betriebratswahl?

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Artheus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

auch bei uns steht im März die Wahl zum Betriebsrat an. Heute hatte ich ein Gespräch mit unserem Wahlvorstand. Es ging um §14(4) BetrVG:

Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Unser Wahlvorstand war der Meinung das 3 Stimmen reichen würden, obwohl wir 450 Mitarbeiter sind. Begründung: Das sind ja viel zu viele Stimmen.

Nun meine Frage: Kann der Wahlvorstand davon abweichen oder hat er Recht wenn er sagt das 3 Stützstimmen reichen und man keine 5%, in diesem Fall 23 Stimmen braucht.

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Community-Antworten (13)

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Erwin

08.01.2010 um 17:23 Uhr

Nein! 3 Unterschriften nur von Listen der im betrieb vertretenen Gewerkschaft sonst einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer

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Artheus

08.01.2010 um 17:36 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Unser Wahlvorstand wird sich am Montag freuen.

N
nicoline

08.01.2010 um 18:46 Uhr

Artheus, *und man keine 5%, in diesem Fall 23 Stimmen braucht. * wie kommst Du denn auf 5 %?

Aber auch bei Euch würden 50 reichen!

Und wenn es sich um eine(n) Wahlvorschlag(sliste) der Gew. handelt, reicht sogar die Unterschrift von 2 Gewerkschaftsbeauftragten.

A
Artheus

08.01.2010 um 19:59 Uhr

Hi Nicoline,

wie Recht du hast. ein zwanzigstel sind ja 20%. War wohl doch ein langer Tag. Na das wird lustig. 50 Stimmen sind ein Wort.

Die hüpfen am Montag im Dreieck.

Wünsche euch ein schönes Wochenende.

N
nicoline

08.01.2010 um 20:22 Uhr

Hi Artheus, *Unser Wahlvorstand war der Meinung das 3 Stimmen reichen würden, obwohl wir 450 Mitarbeiter sind. Begründung: Das sind ja viel zu viele Stimmen. * Wenn ich diesen Satz lese, befällt mich die starke Befürchtung, dass der Wahlvorstand nicht ausreichend oder überhaupt nicht geschult ist. Da kann man ja nur ganz stark hoffen, dass das mit der Wahl insgesamt alles "UNANFECHTBAR" glatt geht. Viel Glück und ebenfalls schönes Wochenende!

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Erwin

08.01.2010 um 20:32 Uhr

@Artheus

...nun aber nicht vor lauter Erkenntnis "Adam Riese" als Lügner hinstellen.

1/20 tel sind auch heute 5%

Aber das Ergebnis 23 stimmt ;-))

N
nicoline

08.01.2010 um 20:41 Uhr

erwin, womit Du und Artheus Recht haben und ich das Brett vor'm Kopf, sorry. Aber was die "3 Stimmen Aussage" des WV angeht, bleibe ich bei meiner Aussage. Werde jetzt in meine Kammer gehen, mich einschließen und Mathe üben schäm

A
Artheus

08.01.2010 um 21:09 Uhr

Na dann ist ja alles gut. Ich weiß wer am Montag schon anfängt zu sammeln.

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Erwin

08.01.2010 um 21:45 Uhr

@nicoline

Aber was die "3 Stimmen Aussage" des WV angeht, bleibe ich bei meiner Aussage ...ist auch recht so. ich hatte nur in Erinnerung (ob es so stimmt ???), dass Gewerkschaftlisten vo 3 unterschrieben werden müssen. So haben wir es auch gemacht, es kann aber auch sein, dass 2 oder weniger ok sind.

Und mit dem 1/20 und 5% kam ich auch erst einmal leicht ins krübeln ;-))

N
nicoline

08.01.2010 um 22:04 Uhr

erwin, Und mit dem 1/20 und 5% kam ich auch erst einmal leicht ins krübeln ;-)) Na, das entlastet mich wenigstens ein klitzekleines Bißchen ;-))

ich hatte nur in Erinnerung (ob es so stimmt ???), dass Gewerkschaftlisten vo 3 unterschrieben werden müssen.

Hier steht's: BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

§ 27 Voraussetzungen, Verfahren

(2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn er nicht von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterzeichnet ist (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes).

Nach § 14 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 BetrVG hat jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft das Recht, einen Wahlvorschlag einzubringen, der nicht die notwendige Anzahl von Stützunterschriften der AN des Betriebs nach § 14 Abs. 4 BetrVG haben muss.

Aber mit der Aussage des WV meinte ich eigentlich dieses: Begründung: Das sind ja viel zu viele Stimmen: Bei der Zahl kann man sich ja mal irren, aber ansonsten.............

R
Rattle

09.01.2010 um 15:33 Uhr

Hallo, all

vielleicht möchte der wahlvorstand eine üngültige liste :-)

dummes volk, gutes volk...................

mfg

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Erwin

09.01.2010 um 18:19 Uhr

@nicoline

Danke, hätte ja auch selbst einmal nachlesen können/sollen und nicht aus dem Bauch antworten. ;-))

Wir habe aber auch bei Gewerkschaftslisten immer Unterschriften gesammelt, alleine schon um den AN zu zeigen "wir wollen euch mit einbinden". Auch um so mit den AN ins Gespräch zu kommen, da ja leider die AN nicht immer den Weg zum BR bzw. zu den Aktivisten finden. Aber auch weiil sonst könnte eine ander Liste argumentieren, schaut, man will es vorher gar nicht wissen ob euch diese Liste gefällt/ recht ist.

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nicoline

09.01.2010 um 18:35 Uhr

@erwin Wir habe aber auch bei Gewerkschaftslisten immer Unterschriften gesammelt, wird auch so empfohlen und ist ja auch ok, aber eben kein MUSS!

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