Hallo! Wir haben gerade eine Betriebratswahl hinter uns (diese wurde durch Wahlanfechtung nötig) Dem Wahlvorstand unterlief ein Fehler und er setzte 2 Aushilfen mit auf die Wählerliste, die nicht volljährig sind. Am Wahltag, als die beiden wählen wollten wurde das "Problem" bemerkt und geklärt, das die beiden noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Wahlvorstand strich die beiden per Beschluss wieder von der Wählerliste und ließ deren Stimmabgabe nicht zu. Wurde hier richtig gehandelt oder muß man nun mit einer Unwirksamkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl rechnen? Dazu vielleicht noch als Info, dass hiesige Personalbüro machte es dem Wahlvorstand auch nicht leicht ... es wurden Einstellungen oder Firmenaustritte - trotz mehrfacher Aufforderungen - zum Teil erst nach Wochen weitergegeben.