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>> Münze werfen, Streichholz ziehen, Zettel schreiben, was Ihr wollt :-)
leider wieder nicht so ganz OK
Wolfgang Däubler_Michael Kittner_Thomas Klebe_Peter Wedde -Hrsg.-, Version 6.0, 09, WO § 10
WO § 10
Rn 3
Ein bestimmtes Verfahren bei dem Losentscheid ist nicht vorgesehen. Er erfolgt formlos (Fitting, Rn. 2). Es ist somit jede Methode zulässig, die zu einem Zufallsergebnis führt und eine Beeinträchtigung des Ergebnisses ausschließt (vgl. BVerwG 1. 8. 58, PersV 58 – 59, 114; vgl. auch BVerwG 15. 5. 91, PersR 91, 411, zur Wahl zum PR-Vorstand nach § 32 Abs. 1 BPersVG, das allerdings erklärt, ein notwendiger Losentscheid könne nicht durch Streichholzziehen erfolgen, weil dieses Verfahren wenig transparent sei und die Gefahr der Manipulation mit sich bringe; vgl. ferner BayVGH 13. 2. 91, PersR 92, 79, der erklärt, gegen die Zulässigkeit des Münzwurfs als Losentscheid würden dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn die Münze genügend hoch geworfen und durch ihr Auftreffen auf eine harte Unterlage in mehrfache Umdrehung versetzt werde). Der Losentscheid kann z. B. durch das Ziehen von Losen aus einer Urne durchgeführt werden (vgl. auch Fitting, a. a. O., die vorschlagen, Zettel mit der Bezeichnung der einzelnen Listen in gleichartige Umschläge zu stecken, in ein Behältnis zu werfen, zu mischen und vom WV in der Reihenfolge des Wiederherausnehmens zu nummerieren).
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Wahl des Personalratsvorstands: Losentscheid durch Streichholzziehen
Leitsatz
1. Bei der Wahl von Gruppenmitgliedern in den Personalratsvorstand kann im Falle der Stimmengleichheit der notwendige Losentscheid nicht durch Streichholzziehen erfolgen, weil dieses Verfahren wenig transparent ist und es die Gefahr der Manipulation verstärkt in sich birgt.
BVerwG Beschluss vom 15.05.1991 - 6 P 15/89
Gericht: BVerwG 6. Senat
Entscheidungsdatum: 15.05.1991
Aktenzeichen: 6 P 15/89
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle: JURIS
Normen: § 25 BPersVG, § 32 Abs 1 S 3
BPersVG, § 32 Abs 2 S 1
BPersVG, § 83 Abs 2 BPersVG,
§ 8 Abs 2 BRAGebO, § 10 Abs
1 BRAGebO, § 83 Abs 3
Fazit;: Nichts mit Streichholzziehen