Nachrücker Teilzeit
Das 1. Ersatzmitglied in einem 11er Gremium hat im Rahmen der Brückenteilzeit nun eine 4-Tage-Woche mit dem AG vereinbart - auf Wunsch des Kollegen. Jetzt fällt ihm ein - Freitags ist immer BR - Sitzung. Ist das ein Grund nachzuladen?
Dankeschön...
Community-Antworten (7)
04.09.2021 um 19:43 Uhr
Nein. Ein freier Tag ist kein Verhinderungsgrund.
06.09.2021 um 10:30 Uhr
Ja, wenn er Freitag frei hat ist er erstmal verhindert. Wenn er erklärt das er trotzdem teilnehmen möchte, dann ist er nicht verhindert. Zu klären wäre dann, ob er einen Anspruch auf Freizeitausgleich hat oder nicht.
@Catwaelze: warum ist ein arbeitsfreier Tag kein Verhinderungsgrund? Der Mann hat eine 4-Tage-Woche und die Sitzung findet an einem Tag statt, an dem er üblicherweise nicht arbeitet.
06.09.2021 um 10:51 Uhr
will er denn grundsätzlich sein Amt ausführen?
06.09.2021 um 11:19 Uhr
Der BR hat einen Verhinderungsgrund. Wenn Er teilnehmen will muss er geladen werden. In §37 BetrVG ist geregelt das Er einen Freizeitausgleich bekommen muss. Sollte das aus Betr. Gründen nicht gehen muss die Zeit gezahlt werden.
06.09.2021 um 13:52 Uhr
Es kommt auf die Zumutbarkeit an. Es gibt sicher private Gründe warum ein BRM verhindert sein kann. Ein freier Tag an sich ist jedenfalls kein Verhinderungsgrund.
06.09.2021 um 14:08 Uhr
@Catwaelze ein freier Tag, der üblicherweise ein Arbeitstag wäre, ja wäre ich auch bei: erstmal nicht verhindert, es sei den unzumutbar
hier ist es aber kein "Arbeitstag" sondern ein Tag, an dem keine Arbeit geschuldet wird, weil 4-Tage-Woche Mo-Do. das ist mMn anders wie ein arbeitsfreier Tag aufgrund von Überstundenabbau oder schichtfrei. Da wäre ich bei: grundsätzlich verhindert, kann kommen wenn er will.
Leider habe ich dazu keine Rechtsprechung gefunden, die sich genau auf einen solchen fall bezieht
06.09.2021 um 14:47 Uhr
von Relfe "hier ist es aber kein "Arbeitstag" sondern ein Tag, an dem keine Arbeit geschuldet wird, weil 4-Tage-Woche Mo-Do. das ist mMn anders wie ein arbeitsfreier Tag aufgrund von Überstundenabbau oder schichtfrei. Da wäre ich bei: grundsätzlich verhindert, kann kommen wenn er will."
Dann er also automatisch verhindert, weil die BR-Sitzung außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit liegt? Interessante Vorstellung, da hätte sich das BetrVG einige Regelungen zur "BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit" sparen können ;-)
Aber Spaß beiseite, natürlich ist er NICHT automatisch verhindert. Er kann sich zwar für die Sitzungen jeweils "wegen wichtiger, nicht aufschiebbarer, privater Termine" für verhindert erklären, aber automatisch verhindert ist er sicher nicht. Ich fang jetzt gar nicht damit an, dass er ja selber mitverantwortlich dafür ist, dass gerade ausgerechnet immer der Freitag frei ist, weil er lt. TzBfG bei der Verteilung seiner reduzierten Arbeitszeit ein Wörtchen mitzureden hatte, dass spielt eigentlich keine Rolle. Es ist einfach so, dass "außerhalb der persönlichen Arbeitszeit" kein Verhinderungsgrund ist.
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