wahlvorstands vertreter wurde gekündigt
hallo , wir sind gerade dabei ein betriebsrat zu gründen , unserer gesammtbetriebsrat hat drei mitarbeiter zum wahlvorstand bestellt . und drei weiter mitarbeiter als desen vertreter bestell . einem verteter wurde jetzt gekündigt . Frage : ist dies rechtens
Community-Antworten (3)
04.09.2010 um 14:20 Uhr
Hi,
kommt auf den Grund der Kündigung an. Abschließend klären kann das aber nur ein Arbeitsgericht.
zyklus
04.09.2010 um 15:12 Uhr
Mit der Bestellung zum Wahlvorstand hat er den besonderen Kündigungsschutz § 15 Abs. 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bis 6 Monate nach der Wahl. Der AG muss diesen als beachten. Doch man kann auch AN mit besonderem Kündigungsschutz § 103 betrVG kündigen.
http://www.betriebsratswahl.info/de/betriebsratswahl-kuendigungsschutz.html
06.09.2010 um 10:28 Uhr
Kündigen kann der AG den Kollegen. Ob rechtens oder nicht hängt, wie zyklus schreibt, vom Grund ab. @pfeilenbogen Besonderer Kündigungsschutz nach §15 Abs 5 ?? Sorry, wenn ich dazwischen funke, aber wenn, dann hat er Kündigungsschutz nach §15 Abs 3 KSchG?! Aber auch nur, wenn er das Amt "Wahlvorstand" ausgeübt hat. Bisher lese ich nur, daß er Verhinderungsvertreter ist.
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