von 5er BR auf 4er BR??????????
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem wir sin ein 5er BR alles ohne Probleme aber jetzt haben wir ein und zwar ein BRMitglied scheidet aus dem Unternehmen wegen seines Arbeitsvertrages wird nicht verlängert bzw. wir verlieren ein Objekt und damit endet Automatisch Ihr Arbeitsvertrag so und wir haben keine Ersatzmitglieder und wenn Sie weg ist sind wir logischerweise nur noch 4er BR jetzt meine Frage müssen wir nach § 13 eine Neuwahl durchführen oder können wir mit 4 leuten weiter machen???? Danke für die Antworten
Community-Antworten (1)
03.09.2010 um 23:16 Uhr
BRMgl NEUWAHL! (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG)
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