Erstellt am 07.02.2011 um 16:44 Uhr von Ulrik
Hallo,
ihr bleibt erstmal nach wie vor ein 5er BR.
Ihr seid 5 + 1 EBRM (so lese ich das).
Wenn einer nun ausscheidet, ist das in meiner Rechnung noch ein Vierer (??).
Ihr habt ein EBRM, welches dadurch nachrückt und derzeit krank ist (damit verhindert).
Dadurch seid ihr nicht dauerhaft unter die Anzahl der vorgeschriebenen BRM gesunken und es ist keine Neuwahl nötig, zumindest so lange bis nicht noch einer ausscheidet oder das kranke EBRM seinen Rücktritt erklärt.
Das heisst, ihr macht zu viert weiter.
Erstellt am 07.02.2011 um 16:50 Uhr von DonJohnson
ergänzend zu Ulrik:
und wenn das EBRM dann (weil dauerhaft nachgerückt) zurück tritt, lautet die Antwort auf deine Frage
*können wir ohne neu Wahlen aus einem 5er BR einen 3er BR Machen . *
nein, dann gibt es Neuwahlen. Wohlgemerkt, wenn ihr wirklich nur ein EBRM habt...