Unterliegt das Abtimmungsergebnis des BR´s der Verschwiegenheitspflicht laut §79?
Hi, ich habe folgende Frage. Eine Vertragsverlängerung eines Mitarbeiters wurde auf einer BR Sitzung in Firma XY mit der Begründung abgelehnt das zuerst ein Personalgespräch mit der Betroffenen Person geführt werden soll(aufgrund von beschwerden von Kollegen).Im Anschluß wird sich der BR nach erneuter Beratung zu dieser Vertragsverlängerung schriftlich äußern. So folgendes Problem: Der betroffene Mitarbeiter wurde offentsichtlich von einem der BR Mitglieder gezielt darüber informiert welches BR Mitglied bei der ersten Sitzung wie Abgestimmt hat.Dies ergibt sich daraus das der Mitarbeiter mich als BRV gezielt am nächsten Morgen auf eben diese Abstimmung angesprochen hat und wusste wer dafür und wer dagegen gestimmt hat!Außer den BR Mitgliedern konnte dies keiner wissen. So ist dies ein Verstoß gegen §79 oder nicht?
Community-Antworten (3)
26.08.2010 um 01:53 Uhr
@Predator Ich kann mich ja täuschen, aber ich denke ihr solltet euch dringender mit Dem §99 Abs2 BetrVG auseinandersetzen.
An welche Nummer des Abs 2 habt ihr denn da gedacht?
26.08.2010 um 02:24 Uhr
§99 Abs.2 6. Störung des Betriebsfriedens. Der Verlängerung wurde nach dem Personalgespräch auch zugestimmt,doch kann es nicht sein das der AG die Augen vor offentsichtlichen Problemen verschließt,weil er gewisse AN bevorzugt. In der schriftlichen Ablehnung mit entsprechender Begründung wurde zugleich auch erwähnt das der BR nach dem Gespräch sich erneut beraten wird.Eines der Probleme ist das der AG keinerlei Gespräche mit den AN führt. Grundproblem aber bleibt,darf ein BR Mitglied das genaue Abstimmungsergebnis weitertragen, sei es auch ´nur´an den betroffenen Mitarbeiter? Bitte um Antwort, danke schonmal im vorraus :)
26.08.2010 um 08:44 Uhr
Hallo, Predator
du musst es beweisen!
zum anderen wenn der BR mit sich selber beschäftigt ist freut es den arbeitgeber.
konzentriet euch auf das wesendliche und klärt das intern, wenn kein kindergarten daraus werden soll.
mfg
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