Erstellt am 15.06.2021 um 11:05 Uhr von celestro
ich sehe da keine Pflicht zur Verschwiegenheit. Aber netterweise sollte die Person das nicht weiter tratschen, wenn man darum bittet.
Erstellt am 15.06.2021 um 12:18 Uhr von BRHamburg
Ganz so einfach sehe ich das nicht. Mal angenommen Betrieb A hat keinen BR. Die Mitarbeiter möchten jetzt gern einen gründen und fragen beim GBR nach. Da könnte es für die Mitarbeiter schon wichtig sein das der AG nicht zu früh von den Plan erfährt.
Erstellt am 15.06.2021 um 13:04 Uhr von Dummerhund
BR Hamburg
Du hast diesen Satz vergessen zu lesen:
"Ist diese Person an eine Schweigepflicht gebunden bis die Sicherheit besteht "
Da es sich bei seiner Aussage um seine eigene Einschätzung handeln würde kann er diese Aussage nach seinem Wissen beantworten.
Erstellt am 15.06.2021 um 13:11 Uhr von Kratzbürste
Auch ein BR-Mitglied sollte wissen, wenn man besser den Mund hält
Erstellt am 15.06.2021 um 14:47 Uhr von celestro
"Mal angenommen Betrieb A hat keinen BR. Die Mitarbeiter möchten jetzt gern einen gründen und fragen beim GBR nach. Da könnte es für die Mitarbeiter schon wichtig sein das der AG nicht zu früh von den Plan erfährt."
Damit bestätigst Du aber eigentlich mein gesagtes / geschriebenes. Es wird sich im Gesetz keine Pflicht finden, aber man sollte es nicht weiter tragen. ;-)))
Erstellt am 15.06.2021 um 18:06 Uhr von BRHamburg
Wenn du meinst, das es im Gesetz keinen § gibt, in dem wörtlich drin steht das das GBR M den Mund halten muss gebe ich dir Recht. Die Verschwiegenheitspflicht kann sich aber auch aus anderen § ergeben.
Erstellt am 16.06.2021 um 00:29 Uhr von celestro
Hast Du überhaupt selbst irgendeinen Ansatzpunkt?
Du siehst es nicht so einfach … es könnte sich die Pflicht aus einem anderen Paragrafen ergeben …
Mit “könnte” kann der Fragesteller nichts anfangen.
Erstellt am 16.06.2021 um 09:12 Uhr von Dummerhund
Sehe ich genau so. Da gibt es nicht mal Ansatzweise ein "könnte"