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Verschwiegenheitspflicht

F
Fisch150279
Jun 2021 bearbeitet

Wenn ich einem Mitglied des GBR Fragen stellen möchte , ob für eine Filiale oder selbstständigen Bereich eines Unternehmens eine Schaffung eines BR möglich ist. Ist diese Person an eine Schweigepflicht gebunden bis die Sicherheit besteht ob ein BR geschaffen werden kann , und wenn das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist , das diese Anfrage nicht weitergegeben werden darf ?????

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Community-Antworten (8)

C
celestro

15.06.2021 um 13:05 Uhr

ich sehe da keine Pflicht zur Verschwiegenheit. Aber netterweise sollte die Person das nicht weiter tratschen, wenn man darum bittet.

B
BRHamburg

15.06.2021 um 14:18 Uhr

Ganz so einfach sehe ich das nicht. Mal angenommen Betrieb A hat keinen BR. Die Mitarbeiter möchten jetzt gern einen gründen und fragen beim GBR nach. Da könnte es für die Mitarbeiter schon wichtig sein das der AG nicht zu früh von den Plan erfährt.

D
DummerHund

15.06.2021 um 15:04 Uhr

BR Hamburg Du hast diesen Satz vergessen zu lesen: "Ist diese Person an eine Schweigepflicht gebunden bis die Sicherheit besteht " Da es sich bei seiner Aussage um seine eigene Einschätzung handeln würde kann er diese Aussage nach seinem Wissen beantworten.

K
kratzbürste

15.06.2021 um 15:11 Uhr

Auch ein BR-Mitglied sollte wissen, wenn man besser den Mund hält

C
celestro

15.06.2021 um 16:47 Uhr

"Mal angenommen Betrieb A hat keinen BR. Die Mitarbeiter möchten jetzt gern einen gründen und fragen beim GBR nach. Da könnte es für die Mitarbeiter schon wichtig sein das der AG nicht zu früh von den Plan erfährt."

Damit bestätigst Du aber eigentlich mein gesagtes / geschriebenes. Es wird sich im Gesetz keine Pflicht finden, aber man sollte es nicht weiter tragen. ;-)))

B
BRHamburg

15.06.2021 um 20:06 Uhr

Wenn du meinst, das es im Gesetz keinen § gibt, in dem wörtlich drin steht das das GBR M den Mund halten muss gebe ich dir Recht. Die Verschwiegenheitspflicht kann sich aber auch aus anderen § ergeben.

C
celestro

16.06.2021 um 02:29 Uhr

Hast Du überhaupt selbst irgendeinen Ansatzpunkt?

Du siehst es nicht so einfach … es könnte sich die Pflicht aus einem anderen Paragrafen ergeben …

Mit “könnte” kann der Fragesteller nichts anfangen.

D
DummerHund

16.06.2021 um 11:12 Uhr

Sehe ich genau so. Da gibt es nicht mal Ansatzweise ein "könnte"

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