Ich habe das erste mal mit Kollegen zur Betriebsversammlung aufgerufen. Die Wahl des Wahlvorstands soll am 16.09.2015 stattfinden. Fragen hierzu:

Muss bereits zur Wahl des Wahlvorstands eine Wahlliste ausgehängt werden? Wenn ja, gibt es dafür einen Vordruck?

Wenn der Wahlvorstand gewählt ist, kann/sollte man als Wahlvorstand Seminare besuchen. Wie lange haben wir dafür Zeit?

Wenn Mitarbeiter laut Liste des Arbeitgebers als wahlberechtigt eingestuft werden, dann heißt das aber nicht, dass sie auch wahlberechtigt sind (z.B.: Firmenanteilseigner). Muss jeder Mitarbeiter befragt werden, ob er wahlberechtigt ist? oder wie soll man das sonst rausfinden?
Auch sind Mitarbeiter laut Vertrag als normale Arbeitnehmer angestellt (z.B. als wissenschaftliche Mitarbeiter laut Vertrag), arbeiten aber in Führungspositionen. Wie verhält es sich da mit dem Wahlrecht?

Wir haben auch Mitarbeiter, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben (italienisch und polnisch). Beide sprechen aber einigermaaßen deutsch. Müssen wir nun trotzdem Unterlagen auf polnisch und italienisch zur Verfügung stellen? Und wenn ja: wie???

Einer Kollegin in Probezeit wurde heute gekündigt. Sie hat die Einladung zur Betriebsversammlung nicht unterschrieben. Ist das rechtens? Wenn nein, was kann man tun?