Wahlanfechtung durch Arbeitgeber
Moin, unser Arbeitgeber hat die Betriebsratswahl angefochten. Sollte das Gericht auf Nichtigkeit entscheiden, sind dann alle BV´s und Beschlüsse die zwischen Wahl und Urteil enstanden sind ebenso Nichtig? Wenn ja, kennt jemand Quellen? Denn nur mit "Ich hab da mal gehört" komme ich bei uns im Gremium nicht weit
Community-Antworten (1)
24.08.2010 um 16:00 Uhr
Izoike, lies mal bitte im Fitting § 19 Rn. 50. Dies dürfte Deine Antwort sein.
Gruß DrHouse
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