Wahlanfechtung / Gerichtstermin / Berechtigung zur Teilnahme aller BR-Mitglieder
Hallo! Wir hatten Gerichtstermin bezüglich der Wahlanfechtung durch den Arbeitgeber. War es richtig, des neben mir (Vorsitzender) auch weitere BR-Kollegen zu diesem Termin erschienen sind? Es ist ja nun sicherlich von der Thematik so einzustufen, dass hier auch Auswirkungen für den gesamten Betriebsrat vorhanden. (Es wurde in der Anfechtung unter anderem, die richtige Zuordnung von leitenden Angestelten angezweifelt - somit besteht doch aus meiner Sicht auch ein berechtigtes Interesse aller Mitglieder an so einem Gerichtstermin teilzunehmen ... oder nicht?) Habt Ihr da schon Erfahrungen gemacht oder könnt die Situation ein wenig beurteilen oder einschätzen?
Community-Antworten (2)
30.07.2010 um 14:43 Uhr
Hallo, BR Mitglieder die vom Gericht nicht als Zeugen geladen sind nehmen auf eigene Kosten an der Verhandlung teil. Also unbezahltes Privatvergnügen.
30.07.2010 um 22:40 Uhr
Motivation Der Betriebsrat wird vom Betriebsratsvorsitzenden vertreten. Somit dürfte die Teilnahme der übrigen Betriebsratskollegen als Zuschauer Privatvergnügen sein. Liegen diese Zeiten, in denen die BR Mitglieder an der Verhandlung als Zuschauer teilgenommen haben in deren persönlichen Arbeitszeit, kann man davon ausgehen, dass die Kollegen ihre Arbeitsplätze unerlaubt verlassen haben.
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