Eine im Jahre 2007 durchgeführte regelmäßige Betriebsratswahl führt bei vierjähriger Amtszeit zu einer Neuwahl in 2011.
Gibt es irgendein Gesetz, das vorschreibt, dass die Neuwahlen in 2010 stattfinden müssen und sonst der Betriebsrat seit 31.05.2010 nicht mehr existiert?
Ich finde nur den §13 BetrVG, der nichts über eine Jahreszahl aussagt und einen kuriosen Kommentar 4 zu §13 im Fitting (Seite 261 in der Ausgabe von 2000), der doch nicht als Gesetz gelten kann.

Kann mir dazu jemand den Text §13 BetrVG in der Originalfassung von 1972 und den Änderungstext vom Dezember 1988?