Stellvertreter bestimmen
Wir sind nur 7 Beschäftigte und haben unseren Betriebsrat gewählt. Es wurde nur 1 Kandidat vorgeschlagen der auch gewählt wurde. Wie ist es bei uns mit dem Stellvertreter? Kann das der Wahlvorstandsvorsitzende oder jemand aus dem Wahlvorstand machen? Bedarf es noch besonderer Regeln? Vielen Dank für die Antwort Gruß Jürgen
Community-Antworten (2)
28.06.2010 um 12:33 Uhr
Wenn nur ein Kandidat da war habt ihr auch keinen Stelli. Ein Stelli kann nur aus den Vertretern des BR gewählt werden.Der Wahlvorstand ist kein BR sondern ein eigenstäniges Gremium, das sein Amt mit der Einleitung (sprich Wahl eines Wahlleiters) zur Wahl des BRV in der konstituierenden Sitzung wieder verliert.
29.06.2010 um 11:09 Uhr
Beachte allerdings, das der AG grundsätzlich nicht gezwungen werden kann mit von ihm durchzuführenden Maßnahmen auf die Mitbestimmung des BR zu warten. Wenn der BR aktuell nicht handlungsfähig ist, weil das einzige BRM z.B. im Urlaub ist, kann der AG ohne auf die Mitbestimmung des BR zu warten handeln. Allerdings ist das BRM nicht zwangsläufig verhindert wenn es im Urlaub oder Krank ist. Insofern KANN das einzige BRM auch dann seine Rechte wahrnehmen, bzw. sollte das auch tun, selbst wenn es eine persönliche Belastung darstellt.
Ich würde empfehlen das Thema mit dem AG auszudiskutieren und zu versuchen ein "Gentleman Agreement" zu treffen, das der AG sich freiwillig bereit erklärt die Handlungsunfähigkeit seines BR wegen Verhinderung des einzigen BRM nicht auszunutzen. Erzwingen kann man dann zwar immer noch nichts, aber im Rahmen der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" kann man dann trotzdem einiges erwarten.
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