Erstellt am 01.06.2010 um 15:00 Uhr von Immie
@Alpenglühen
Nein! Bist du Mitglied einer für euch zuständigen Gewerkschaft?
Wenn ja...anrufen.
Wenn nein...trotzdem anrufen.
Erstellt am 01.06.2010 um 15:00 Uhr von Forentroll
Absolut nichtig wäre diese Wahl. Auch wenn nur soviele Kandidaten wie BRMs gibt muss gewählt werden.
Erstellt am 01.06.2010 um 15:01 Uhr von PTNetty
Schlicht und ergreifend : Nein!!!
Gruß
PT Netty
Erstellt am 01.06.2010 um 15:06 Uhr von PTNetty
Huch, da hast du uns aber aufgeschreckt ;-))
@ Alpenglühen
Wie schon erwähnt, es muss ordentlich gewählt werden. Das bedeutet Wahlvorstand muss eingesetzt werden, Wahlausschreiben muss ausgehängt werden, Fristen müssen eingehalten werden, das ganz normale Procedere muss ablaufen.
Hört sich fast danach an, als ob ihr nun eine betriebsratslose Zeit habt, wann endete denn die Amtszeit des BRs?
Schnell in die Puschen kommen und los!
Oh ich lese grade, " stellten sich zur Wahl..."
Also hat es eine ordentliche Wahlausschreibung durch einen Wahlvorstand gegeben? Hat es einen Wahltermin gegeben? Der BR kann doch nicht einfach beschließen die Wahl ausfallen zu lassen, was sagt der Wahlvorstand? Ist der Termin verstrichen, geht alles von vorne los.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 01.06.2010 um 15:08 Uhr von Widder
Dies geht gar nicht.... zur Wahl des BR siehe § 13 BetrVG...
Wahl heißt, es muss gewählt werden, mit Kennzeichnung eines Stimmzettel´s
Es geht nicht, das ein Betriebsrat durch Beschluß einen neuen BR einsetzt....
Dieses "Gremium" hat keinerlei Gesetzliche Grundlagen und ist demnach nicht handlungsfähig.........
Ich glaub´s einfach nicht, was sich so mancher BR erlaubt....
Früher hat man die Ärzte als Halbgötter in Weiß betrachtet...... Heute ist so mancher BR schon Göttlicher......
Erstellt am 01.06.2010 um 15:42 Uhr von Tanzbär
In solch einem Betrieb möchte ich Obermackerchef sein ...