Hallo Forum,
für unseren neuen Betriebsrat stellten sich 5 Betriebsangehörige zur Wahl.(100 Mitarbeiter).
Der alte Betriebsrat fasste einen einstimmigen Beschluß ,da nur 5 Betriebsratmitglieder von nöten sind, diese 5 Wahlkandidaten ohne Wahl als Betriebsrat einzusetzen.
Die Möglichkeit des Einspruchs von Seiten der Betriebsangehörigen wurde gegeben.
Frage : ist das rechtens?
vielen Dank