Erstellt am 28.05.2010 um 10:49 Uhr von rkoch
Die Anzahl der BRM hat der Wahlvorstand schon mit dem Wahlausschreiben bekannt gegeben und ist an diese Angabe zwingend gebunden. Wenn im Wahlausschreiben 5BRM steht, dürfen bei Personenwahl auch nur 5 Kreuze gemacht werden, sind 7 BRM angegeben dann 7 Kreuze. In jedem Fall ist hat der BR am Ende genau so viele Mitglieder wie im Wahlausschreiben steht.
Also: Erst mal im Wahlausschreiben nachschauen, dann nachschauen ob genau so viele Kreuze gemacht wurden und letztlich nachschauen wie viele BRM gewählt sind. Sind diese drei Zahlen nicht alle identisch -> Wahlvorstand auf die Finger hauen. Erst Verbal und wenn das nicht hilft mit Wahlanfechtung. Peinlich ist, wenn mehr Kreuze gemacht wurden als BRM zu wählen waren, dann sind alle Stimmzettel ungültig.
Erstellt am 28.05.2010 um 10:53 Uhr von PTNetty
Hallo,
was steht denn im Wahlausschreiben?
Sind die 105 MAs vielleicht nicht der Regelzustand?
Aber ist schon merkwürdig wenn 7 Kreuze gemacht werden konnten.
Eine weitere weit hergeholte Erklärung wäre noch, dass 5 Kandidaten die Wahl nicht angenommen hätten aber dann dürften auch keine ersatzmitglieder mehr da sein. Gewählt werden und dann nur Ersatz sein wollen geht nicht.
Was sagt denn der Wahlvorstand selbst dazu?
Vielleicht fragst du da erst mal nach.
Gruß
PT Netty
Erstellt am 28.05.2010 um 10:58 Uhr von EinBRMitglied
Danke erstmal. Im Wahlausschreiben steht:
Es können 3 bis 7 BR Mitglieder gewählt werden. .... Jeder AN kann bis zu 7 Stimmen abgeben....
Der Wahlvorstand sagt (telefonisch heute angefragt), es können bis zu 7 BR Mitglieder sein, müssen aber nicht.
Wir sind immer über 100 AN.
Also ist alles futsch?
Erstellt am 28.05.2010 um 11:16 Uhr von rolfo
Da hat der Wahlvorstand einen Bockmist produziert, die Wahl als solche ist von vornherein schon ungültig.
Wir brauchen kein BetrVG und Wahlordnung wenn jeder machen kann was er will.
Erstellt am 28.05.2010 um 11:33 Uhr von PTNetty
Wow,
jetzt muss ich meine Kinnlade erst mal wieder unterm Tisch aufsammeln! Das Wahlausschreiben ist absolut nicht korrekt. Es gibt keine BRGröße von-bis!
Was ist denn mit der Minderheitenquote? Wie sollte die denn dann bitte aussehen?Irgendwo im Wahlausschreiben erwähnt? Oder habt ihr nur männliche/weibliche MAs bei 105 MAs?
Auch wenn man hier nicht ersehen kann was noch alles nicht regelkonform gelaufen ist.
Auf keinen Fall kann der Wahlvorstand frei festlegen wieviele BRMs es nach der Wahl tatsächlich gibt.
Macht das fehlerhafte Wahlausschreiben die Wahl ungültig?
Gilt nicht die Hauptfrage bei Anfechtung ob sich das Wahlergebnis dadurch verändert hätte?
Erstellt am 28.05.2010 um 12:11 Uhr von rkoch
Herzlichen Glückwunsch. Ihre Wahl ist nicht nur anfechtbar sondern wahrscheinlich sogar nichtig.....
Das dürfte einer der wenigen Fälle sein in denen "von einer ordnungsgemäß durchgeführten Wahl nicht auszugehen ist"......
Jetzt hängt quasi alles davon ab ob irgendwer zum Gericht rennt. Dumm ist nur das der AG das sogar noch in den nächsten vier Jahren jederzeit machen kann wenn er will und alle Beschlüsse die dieser BR bis dahin gefasst unwirksam werden wenn das Gericht tatsächlich die Unwirksamkeit/Nichtigkeit der Wahl feststellt. Insofern ist das einer der Fälle wo ich sogar den AN empfehlen würde die Wahl anzufechten - oder noch besser: dem BR nahelegen würde sich selbst aufzulösen und damit den Weg für Neuwahlen frei zu machen.