Hallo,

eine kniffliche Frage: Bei uns haben einige gewählte BR-Mitglieder ihr Amt abgelehnt, so dass wir die nächsten nach den Regeln in der Wahlordnung angeschrieben haben. Diese haben wiederum 3 Arbeitstage Zeit, um es mitzuteilen, falls sie das Amt nicht annehmen.

Aus fristtechnischen Gründen mussten wir mittlerweile schon zur konstituierenden Sitzung einladen.

Nach welchen Nachrückregeln geht es, wenn jetzt ein Gewählter, welcher bereits zur konstituierenden Sitzung geladen wurde, mitteilt, dass er das Amt ablehnt? Oder geht es da ganz normal wie bei Rücktritt in der laufenden Amtsperiode?

Dank und Gruß

Elmer