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Betriebsratswahl / Krankheit des Mitabeiters an der Wahl verhindert

U
Udomuerwik
Nov 2016 bearbeitet

Meine Ehefrau ist seit 8 Monaten erkrankt im Zusammenhang mit einem Berufsunfall. Im Betrieb war jetzt Betriebsratswahl. Ich muss dazu sagen, dass der eigentliche Betrieb 800 km entfernt ist, aber meine Ehefrau in einer Zweigstelle (1Frau-Zweigstelle) eingesetzt ist aber im Hauptbetrieb angestellt ist. Man hat ihr keine Wahlunterlagen od. sonstige Benachrichtigungen geschickt. Wie ist es bei Krankheit geregelt mit den Wahlmöglichkeiten für krank geschriebene Arbeitnehmer ?

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Community-Antworten (1)

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PTNetty

11.05.2010 um 20:59 Uhr

@Udomuerwik Der Wahlvorstand ist nur verpflichtet auf Verlangen, also nach Antrag eines wahlberechtigten Arbeitnehmers, die notwendigen Wahlunterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe zu verschicken. Der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet, Erkundigungen einzuziehen welche Arbeitnehmer aus Gründen von Urlaub, Elternzeit, Krankheit oder ähnlichem am Wahltag eventuell nicht in der Lage sind, ihre Stimme persönlich abzugeben und eine schriftliche Stimmabgabe anzubieten.

Gruß PT Netty

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