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Konstituierende Sitzung

C
Christax
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Freunde Die wahl ist am 10.05.2010 gelaufen.zur Konstituierender Sitzung muss innerhalb einer Woche nach der Wahl eingeladen werden.Frage : muss die Sitzung auch innhalb der Woche stattfinden ? Es würde ein neues BRm fehlen ( Urlaub )

gruss christax

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Community-Antworten (2)

F
FelidaeB

11.05.2010 um 19:13 Uhr

@ christax: Die Wochenfrist bezieht sich nur auf die Einladung selbst - nicht auf den Sitzungstermin. Die konstituierende Sitzung kann also auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

R
rkoch

12.05.2010 um 10:17 Uhr

Ergänzend zu KatzeB, äh - FelidaeB:

Die Sitzung sollte aber so rechtzeitig sein, das sie VOR ENDE der Amtszeit des alten BR stattfindet! Dann lieber auf die Anwesenheit eines der gewählten BRM verzichten und eine EBRM laden!

Zwar tritt der neugewählte BR auch ohne konstituierende Sitzung sein Amt rechtzeitig an, aber ohne konstituierung ist er nicht handlungsfähig, da niemand die Einladung zu Sitzungen machen kann. Die Rechtsgelehrten streiten sich noch darüber, ob der BR vor der konstituierenden Sitzung Kraft Selbstzusammentretungsrecht trotzdem rechtswirksam seine MBR wahrnehmen kann, oder ob diese Zeit bis zur konstituierenden Sitzung keine rechtswirksame Sitzung stattfinden kann - mit der Konsequenz das z.B. die Fristen nach §99/§102 ablaufen könnten. Also lieber gar nicht erst in DIE Situation kommen.....

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