Erstellt am 05.05.2010 um 17:12 Uhr von Forentroll
Hallo Marko,
Der formal richtige Wahlvorstand muss auch formal richtig beim Wahlvorstand eingehen. So kann eine Email wegen fehlender Originalunterschriften nicht korrekt eingehen. Oben gibt es eine Software (blauer Button) Hier kannst du für die passende Wahlart eine Checkliste nach der installation aufrufen. Da siehst du die Fehler des Wahlvorschlages und die mögliche Heilung oder nicht Heilung der oder des Mangels.
Erstellt am 05.05.2010 um 17:17 Uhr von Petrus
> Am letzten Tag für die Wahlvorschläge hat ein Kollege per E-Mail (17.00h) eine Mitarbeiterin
> zur Wahl vorgeschlagen. Der Wahlvorstand hat die Aufnahme verweigert, weil das Mail erst am
> nächsten Tag gelesen wurde
Wenn der Wahlvorstand einen rechtzeitig eingereichten Wahlvorschlag zu spät liest und prüft, kann das nicht zu Lasten des Vorschlagenden gehen.
Jetzt ist die Frage: Was stand im Wahlausschreiben, bis wann Wahlvorschläge eingereicht werden können?
> und der Vorschlag formal nicht richtig war.
Das könnte ein berechtigter Grund sein...
> Für die formale Korrektur gibts es doch eine drei Tages Nachfrist.
Nicht für alle Formfehler. Da es aber bei einer Email schwierig sein dürfte, Originalunterschriften beizufügen, könnte das nach §8(1)#3 WO korrekt sein.
> Der formal richtige Vorschlag wurde am nächsten Tag eingereicht. Der Wahlvorstand lehnt die
> Aufnahme aber weiterhin ab, weil der formal richtige Vorschlag um einen Tag zu spät eingereicht wurde.
Das ist nach §8(1)#1 WO richtig.
> Können die Mitarbeiter (5 von 14) jetzt der Wahl, die in 14 Tagen stattfindet, anfechten?
Jein. Aus den von Dir genannten Gründen eher nicht.
ABER: Der Wahlvorstand könnte gegen die Wahlvorschrift des §7(2) Satz 2 WO verstoßen haben, wonach ein eingereichter Wahlvorschlag "unverzüglich" zu prüfen ist. Dieser Punkt wird laut Kommentierung insbesondere am letzten Tag der Einreichungsfrist relativ eng ausgelegt. Der WV hat also "kurz vor Schluss" sofort zu prüfen - eben um den Einreichern unheilbar ungültiger Vorschläge die Möglichkeit zu geben, doch noch einen korrekten Vorschlag einzureichen. Wenn der Mitarbeiter um 17:05 als Antwort erfahren hätte, dass er den formal richtigen Vorschlag "als Papier" einzureichen hat, wär er vermutlich sofort persönlich mit den Unterlagen zum WV-Büro gegangen...
Bliebe also oben gestellte Frage...
Erstellt am 05.05.2010 um 18:11 Uhr von Marko
Danke, mit dem §7(2) Satz 2 WO werden wir das jetzt versuchen