Bekanntgabe der Wahlausschreibung an KollegInnen, die zu Hause sind
Hallo, bei uns im Betrieb müssen vorgezogene Wahlen stattfinden. Das Wahlausschreiben wurde im Betrieb ausgehangen mit einer 14-tägigen Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen, sowie der Einspruch-Eingabe gegen die Wählerliste. Nun gab es bei uns im Betrieb einige KollegInnen, die während dieser 14 Tage krank waren bzw. Urlaub hatten. Erst nach Ablauf der 14 Tage haben sie von der Wahl erfahren und konnten somit weder einen Einspruch gegen die Wählerliste einreichen, noch sich zur Wahl aufstellen lassen. Es gibt auch Langzeitkranke, die bislang noch nichts von der Wahl wissen. Ist dies korrekt abgelaufen oder hätte der Wahlvorstand diese KollegInnen zu Hause anschreiben müssen (per Brief) um sie über das Wahlausschreiben zu informieren? Ich habe gegenüber den Wahlvorstand meine Bedenken geäußert, jedoch wurde ihnen keine Beachtung geschenkt.
Community-Antworten (2)
26.05.2021 um 00:46 Uhr
Langzeitkranke, Mutter-(Vater-)zeitler etc. hätte der WV informieren müssen. Die Wahl dürfte damit anfechtbar werden.
27.05.2021 um 09:32 Uhr
Die Wahl könnte anfechtbar sein. Es kommt aber auch auf die gesamte MA Anzahl im Betrieb und die Anzahl der betroffenen MA an. Wurde dem WV den vom AG gesagt welche MA in diesem Zeitraum nicht im Betrieb sein werden?
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