Wahllisten - gibt es eine einzuhaltende Frist bei der wahlausschreibung?
hallo! weiß von euch jemand ob es eine einzuhaltende frist gibt bei der wahlausschreibung? kann es sein, dass 8 tage reichen um die wahlvorschläge einzureichen. unser betrieb hat dann 6 wochen ferien und die abgabefrist liegt in der 1. urlaubswoche. es ist also keiner da- und in der woche vor dem urlaub hat keiner zeit dafür. ist das rechtens oder gibts da vielleicht einen schlauen paragraphen? danke für eine antwort
Community-Antworten (2)
30.07.2009 um 01:09 Uhr
@betty, eine Verkürzung der Einreichungsfrist, sowie ihre Verlängerung durch den Wahlvorstand ist ein begründender Verstoß der zur Wahlanfechtung i. S. d. § 19 Abs. 1 BetrVG führen kann.
30.07.2009 um 14:50 Uhr
betty Wie viel Arbeitnehmer hat der Betrieb?
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