Krank am Wahltag
Wie verhält sich das wenn ich am Wahltag krank werde aber ich meine Stimme abgeben möchte?? muss man mir eine nachträgliche Stimmabgabe gewähren?? Im wahlausschreiben stand nur das man eine schriftliche stimmabgabe beim wahlvorstand beantragen kann, aber nur bis 1 woche vor der Wahl.
Community-Antworten (1)
27.04.2010 um 22:03 Uhr
hey gizmo § 35 Wahlordnung
!!gilt aber nur wenn das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart wurde!!
(1) Können Wahlberechtigte an der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats nicht teilnehmen, um ihre Stimme persönlich abzugeben, können sie beim Wahlvorstand die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen (§ 14a Abs. 4 des Gesetzes). Das Verlangen auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss die oder der Wahlberechtigte dem Wahlvorstand spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats mitgeteilt haben. Die §§ 24, 25 gelten entsprechend.
Wenn du also
- eine Betriebsratswahl in deinem Betrieb hast, die nicht im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt wird oder
- später als 3 Tage vor der Wahl krank wirst oder
- aus anderen Gründen später als 3 Tage vor der Wahl feststellst, dass du am Wahltag nicht zur Wahl kommen kannst
kannst du keinen Anspruch auf nachträgliche Stimmabgabe geltend machen.
Frag doch mal bei deinem Wahlvorstand nach ;-)
Gruß PT Netty
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